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Baugeld Tipp der Woche: Nebenkosten - Hausbauer zahlen mehr als nur den Bau

ID: 395837

von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG

Der Bau steht an, die Handwerker sind beauftragt. Und dann kommt die Überraschung: Selbst beim "schlüsselfertigen" Haus des Bauträgers fallen oft diverse weitere Nebenkosten an. Diese muss der Hausbauer unbedingt schon im Vorfeld einkalkulieren.

(IINews) - In erster Linie verschlingt der Hausbau die klassischen Baukosten, die für die Handwerker und ihre Leistungen anfallen. Doch dieser weitaus größte Teil wird durch eine ganze Reihe an Nebenkosten noch erhöht. Relevant sind hier zum Beispiel die Baunebenkosten: Dazu zählen zum Beispiel die Anschluss- und Erschließungskosten, mit denen das eigene Haus ans Straßen- und Leitungsnetz angebunden wird. Ein weiterer Kostenfaktor können Vermessungs- oder Sachverständigenkosten sein, etwa, wenn Probebohrungen durchgeführt werden müssen. Oder die Kosten für die Anlage des Gartens.

Nebenkosten machen mindestens zehn Prozent aus
Schätzungen gehen davon aus, dass diese Baunebenkosten in etwa noch einmal zehn bis 15 Prozent der reinen Baukosten ausmachen können. Die Schätzung kann dabei nur unpräzise bleiben, denn wie hoch die Baunebenkosten tatsächlich ausfallen, hängt auch stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Davon unberücksichtigt bleiben weitere Kostenfaktoren, wie etwa die Grunderwerbskosten, die Kaufnebenkosten - etwa für Notar und Makler - oder die Finanzierungsnebenkosten. Auch diese können noch einmal zehn Prozent der Baukosten ausmachen. "Zu einer seriösen Finanzierungsplanung gehört unbedingt, dass alle Kostenblöcke erfasst werden", fordert Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten.

BS Baugeld-Spezialisten-Tipp
"Beim Bau mit einem Bauträger birgt der Vertrag die größten Kostenrisiken", beschreibt Marcus Rex. „Was im Bauvertrag und in der Bauleistungsbeschreibung nicht im Detail aufgenommen wird, kann teuer werden.“ Beispiel: "Einfache, weiße Fliesen" im Badezimmer. Bei der Bemusterung gefällt das den Bauherren vielleicht doch nicht mehr - und hier wird dann teuer nachverhandelt. Je genauer aber die Fliesen benannt sind, desto weniger besteht hier das Risiko, dass die Fliesen nicht passen. Und: Die Erfahrung zeigt, dass "schlüsselfertig" nicht gleich "fertig" ist: So fängt es bereits bei den Erdarbeiten an: Ist das Abtransportieren des Aushubs inklusive oder nicht? "Bauherren sollten den Vertrag und die Bauleistungsbeschreibung gründlich überprüfen lassen", rät Rex.





Die aktuelle Entwicklung an den Finanzmärkten: Es rumort weiter in der Euro-Zone. „Umschuldung“ droht Griechenland, bedeutet: Der Staat ist pleite, die Gläubiger bleiben auf einem Teil ihrer Forderungen sitzen. Und die Gerüchte reißen auch nicht ab, dass womöglich auch Spanien unter den Euro-Rettungsschirm schlüpfen muss. Keine guten Vorzeichen also. Der Bund-Future ist in diesem Kontext im Moment in einem leichten Aufwärtstrend, was für sinkende Bauzinsen spricht. Auf das Jahr betrachtet, ist der durchschnittliche Trend aber auch eindeutig: Die Zinsen steigen.

Kurz erklärt: Was ist eigentlich eine Bauleistungsbeschreibung?
Die Bauleistungsbeschreibung erhält im Rahmen eines Bauvertrags vom Gesetzgeber eine herausragende Stellung; ihre Funktion ist in der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen" - kurz VOB - ausführlich beschrieben. In VOB/A, Paragraf 7, Abschnitt 1, heißt es dort: "Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können."

Doch hier liegt die Tücke eben im Detail: Bauherren sollten darauf achten, dass die Leistungen so detailliert wie möglich beschrieben werden, beispielsweise der Firmennamen und die Produktnummer der Dämmplatte angegeben ist - sowie in diesem Fall auch die Produktnummer des dazugehörigen Klebers. Denn wird der falsche Kleber mit der Dämmplatte kombiniert, kann es zu Schäden kommen. Und auch hier gilt der weise Spruch: Papier ist geduldig. Bauherren sollten vor Ort auf der Baustelle von einem vom Bauträger bzw. den Baufirmen unabhängigen Fachkundigen die Einhaltung des Unterschriebenen kontrollieren lassen.


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Feringastr. 4
85774 München-Unterföhring
Tel.: (089) 12 10 33 106
Fax: (089) 12 10 33 499
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Datum: 29.04.2011 - 11:59 Uhr
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