InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Was tun gegen die Altanschließer-Regelung?

ID: 395386


Handwerkskammer bietet Informationen für Betroffene

Die Cottbuser Stadtverwaltung will Altanschließer nachträglich zur Kasse bitten. Bis Jahresende soll an alle Grundstückseigentümer, die noch nicht für den Anschluss an das Abwasserkanalnetz bezahlt haben, ein Beitragsbescheid zugestellt werden. Dies belastet auch Cottbuser Handwerksbetriebe. Aber was können Betroffene im Fall eines Bescheides tun? Die Handwerkskammer Cottbus bietet kommenden Dienstag eine Informationsveranstaltung zum Thema Altanschließer. Medienvertreter sind herzlich eingeladen.

(IINews) - Termin:
3. Mai, 17.30 Uhr
Meistersaal der Handwerkskammer,
Altmarkt 17, 03046 Cottbus

Insgesamt sollen noch rund 9.100 Grundstückseigentümer bezahlen. Aber was bedeutet es, wenn ein Unternehmer eine Anhörung oder einen Bescheid erhalten hat? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, sich gegen die Altanschließer-Regelung zu wehren?

Diese und weitere Fragen beantworten Richard Schenker und Rechtsanwalt Peter Albert vom Haus- und Grundeigentümerverein Cottbus und Umgebung e.V. Insbesondere soll es um Widersprüche und Stellungnahmen sowie um die rechtlichen Hintergründe gehen.

Anmeldungen nimmt entgegen:

Kundenzentrum der Handwerkskammer Cottbus

Telefon: 0355 7835-444
Telefax: Fax 0355 7835-280

E-Mail: hwk(at)hwk-cottbus.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Jahr 2007 entschieden, dass für alle Grundstücke, die an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können, die gleichen Beiträge zu erheben sind. Demnach können betroffene Eigentümer jetzt noch zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden, obwohl ihr Grundstück bereits seit Jahrzehnten an einer öffentlichen Anlage angeschlossen ist. Dies geschieht auf einer Grundlage, die nach heu­tigen Maßstäben bemessen und berechnet wurde. Nicht be­rücksichtigt werden dabei die Eigenleistungen, die die Eigentümer bereits damals erbracht haben.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Vor weiterer Kürzung im Juli 2011: Experten-Portal hilft bei der Sicherung der staatlichen Solaranla Seidenglanz fürs Sendezentrum
Bereitgestellt von Benutzer: 4imedia
Datum: 28.04.2011 - 17:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 395386
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Carina Brümmer
Stadt:

Cottbus


Telefon: 03418709840

Kategorie:

Handwerk


Anmerkungen:

Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus


Ansprechpartner:

Michel Havasi
Büro für Öffentlichkeitsarbeit

Telefon 0355 7835-200
Telefax 0355 7835-281

havasi@hwk-cottbus.de
www.hwk-cottbus.de


Dieser Fachartikel wurde bisher 980 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Was tun gegen die Altanschließer-Regelung?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Handwerkskammer Cottbus (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Handwerkskammer Cottbus



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.237
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 228


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.