Autohaftpflicht und Motorradhaftpflicht - Pflichtversicherungen!
Nicht nur die Autohaftpflicht stellt in Deutschland eine Pflichtversicherung dar, auch Krafträder wie das Motorrad müssen versichert werden. Alle zulassungspflichtige Fahrzeuge benötigen nicht nur in Deutschland sondern vielmehr in ganz Europa den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Doch es gibt Unterschiede, die Leistungen wie auch die Höhe der Versicherungsprämie betreffend.
(IINews) - Sowohl für ein zulassungspflichtiges Kfz, als auch für ein Motorrad besteht die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Autohaftpflicht soll Dritte schützen, die in einen Unfall verwickelt werden. Verursacht man einen Unfall und beschädigt damit das Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers, zahlt die Autohaftpflicht. Auch für ein Motorrad ist eine Versicherung abzuschließen. Wie bei der Autohaftpflicht gilt: Haftpflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, Pflicht, während der Abschluss einer Teilkaskoversicherung oder gar einer Vollkaskoversicherung optional ist. Die Haftpflichtversicherung für ein Motorrad erbringt dieselben Leistungen wie eine Autohaftpflicht. Auch die Berechnung der Beitragsätze funktioniert analog zur Autohaftpflicht-Berechnung. Man kann eventuelle Schadenfreiheitsrabatte nutzen und auch das Alter und andere persönliche Aspekte werden berücksichtigt. Sparen kann man, wenn man das Motorrad bei der bishergen Versicherung als Zweitfahrzeug angibt.
Für welche Zweiräder besteht die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung?
Nicht für jedes Zweirad muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, bevor es im Straßenverkehr geführt werden darf. Für ein gängiges Fahrrad besteht zum Beispiel keine Versicherungspflicht. Versicherungspflichtig sind im Regelfall Zweiräder, die über mehr als 15 PS verfügen und einen Hubraum von über 125 ccm aufweisen. Wie bei der Autohaftpflicht, sollte man auch hier einen Versicherungsvergleich anstellen. Nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet den gleichen Tarif an. Es bietet sich an, zuerst bei der bereits genutzten Autohaftpflicht anzufragen, um das Motorrad möglicherweise als Zweitfahrzeug führen zu können. Sollte die bisherige Autoversicherung als vergleichsweise teuer eingestuft werden, ist an einen Versicherungswechsel zu denken. Schließt man für beide Fahrzeuge zeitgleich eine neue Versicherung ab, kann man eventuell gleich den ersten Rabatt erhalten.
In jedem Fall empfiehlt sich vor dem Abschluss einer Versicherung der Vergleich der Tarife im Internet. Dies ist für die Autohaftpflicht ebenso möglich wie für die Motorradversicherung. Auf diese Weise kann festgestellt werden welcher Versicherer ein günstiges Angebot hat, ein Tarif der die gewünschten Leistungen beinhaltet und dabei einen möglichst niedrigen Preis hat. Der Vergleich empfiehlt sich nicht nur wenn "nur" eine Autohaftpflichtversicherung gewünscht wird. Gerade wenn auch eine Kaskoversicherung notwendig ist sind die Preisunterschiede teils enorm, das Einsparpotential groß.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Autohaftpflichtversicherung-Vergleich.de ist ein junges Onlineportal, das sich ganz mit dem Thema Autoversicherung befasst. Das Kernstück des Angebotes stellt der Vergleichsrechner dar, ein kostenloser Service der das Auffinden günstiger Autoversicherungen ermöglicht. Und dies nicht nur wenn eine Autohaftpflicht benötigt wird, gerade auch bei einem erweiterten Versicherungsschutz macht der Vergleich Sinn. Abgerundet wird das Angebot mittels zahlreichen Infos zur Autoversicherung und Tipps zum Sparen und Wechseln.
kramoo
Tanja Moosmann
Dohlenweg 4
78144 Schramberg
Fon 07729-353010
Mail presse(at)kramoo.de
Web www.kramoo.de
Datum: 21.04.2011 - 15:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 392436
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tanja Moosmann
Stadt:
Schramberg
Telefon: 07729-353010
Kategorie:
Banken und Versicherungen
Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.04.2011
Dieser Fachartikel wurde bisher 210 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Autohaftpflicht und Motorradhaftpflicht - Pflichtversicherungen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Tanja Moosmann (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).