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Die Denkmal-AfA: Worauf können Sie sie anwenden?

ID: 391027


(IINews) - "Denkmäler können eine ausgesprochen gute Kapitalanlage sein, wenn man
bestimmte Grundvoraussetzungen bedenkt", sagt der Immobilien- und
Denkmalspezialist Kai Albert, Geschäftsführer der HansaFinanzMarketing aus
Hamburg. Das Unternehmen vermittelt deutschlandweit hochwertige Wohnungen in
denkmalgeschützten Gebäuden, berät Kapitalanleger bei staatlichen Förderungen
und bewertet Denkmäler.
Die HansaFinanzMarketing zeigt Anlegern, wie sie die Steuervorteile für ein
ausgesuchtes Denkmal nutzen können und bis zu 90 % des Kaufpreises abgesetzt
werden können. Wie das im Prinzip geht und erste Ratschläge finden Interessenten
auf den Internetseiten der HansaFinanzMarketing unter
http://www.investition-baudenkmal.de/343-695/Wohnung-Kapitalanlage.htm.
Sehr wichtig! Für Anleger und Selbstnutzer gilt eine Grundregel: Eine Abschreibung
einer Wohnung im Denkmal ist nur möglich, wenn die Wohnung vor der Sanierung
erworben worden ist. Das gilt genauso für die Sonder-AfA. Dabei fließt nicht
Kaufpreis der Wohnung in die Berechnung der Abschreibung mit ein, sondern der
Teil, der für die Sanierung anfällt. Gerade bei Denkmälern mit hohem
Sanierungsaufwand kann dieser Anteil sehr nahe an den Kaufpreis herankommen.
Besonderheit für Kapitalanleger: Steuerzahler, ein Denkmal kaufen, das sie für eine
Vermietung erwerben, können die Kosten für die Sanierung über 12 Jahre von der
Steuer absetzen - für die ersten 8 Jahre sind dies 9 % der Sanierungskosten, in den
letzten 4 Jahren 7 %.
Tipp: Finanziert der Kapitalanleger den Kauf über einen Kredit, kann er die Zinsen
darauf ebenfalls beim Fiskus geltend machen.
Besonderheit für Selbstnutzer: Bewohnt der Käufer die Wohnung im Denkmal
selbst, dann können die Sanierungskosten mit 9 % über 10 Jahre abgesetzt
werden. Das sind als 90 % der Gesamtkosten für die Sanierung.
Es ist deshalb zu empfehlen vor Kauf alle möglichen Finanzierungsmöglichkeiten




aufzuzeigen und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen. Insgesamt ist es
ratsam den gesamten Ablauf für das Denkmal vom Vertragsschluss, über den Kauf,
die Absetzung von der Steuer, der Nutzung möglicher Renditen nach Steuer sowie
mögliche Verkaufsgewinne von Fachleuten begleiten zu lassen. So geben auch
TÜV Gutachten und TÜV Controlling zusätzliche Sicherheit und bewahren vor
teuren Schlappen bei der gutachterlichen Schlussabnahme nach der Sanierung.
Eine Notwendigkeit für Kalkulationssicherheit, da die Denkmalämter beim Denkmal
besonders genau hinschauen und auf die Einhaltung der Auflagen großen Wert
legen.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Anbieter Investition Baudenkmal bietet eine seriöse Kapitalanlage in
denkmalgeschützte Immobilien in ganz Deutschland an. Diese Investition bietet
besonders attraktive Steuervorteile für die Anleger und hilft, alte Gebäude zu
erhalten.
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Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG
Kai Albert
Flughafenstr. 52 a
22335 Hamburg
info(at)investition-baudenkmal.de
040-532 99 194
http:// www.investition-baudenkmal.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.04.2011 - 22:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 391027
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Albert
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-532 99 194

Kategorie:

Haus & Garten


Anmerkungen:


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"Die Denkmal-AfA: Worauf können Sie sie anwenden?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

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