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Unfallforscher fordern für Pedelecs eigene Fahrzeugklasse

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Unfallforscher fordern für Pedelecs eigene Fahrzeugklasse

(pressrelations) -
11. April 2011. Elektrisch unterstütze Fahrräder (Pedelec) liegen in Deutschland im Trend. Die Hersteller freuen sich über zweistellige Zuwachsraten und die Besitzer über den "eingebauten Rückenwind". Doch diese Entwicklung birgt nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UDV) auch Gefahren. Nach vier Crashtests und umfangreichen Fahrversuchen kommen die Unfallforscher in einer jetzt aktuell vorgestellten Studie zu dem Schluss, dass vor allem die schnellen Pedelecs (bis 45 km/h) eine Gefahr für den Fahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer sein können.

Pedelecs erreichen nicht nur eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern auch eine höhere Höchstgeschwindigkeit, vor allem am Berg, als rein mit Muskelkraft betriebene Fahrräder Häufigere Überholmanöver sind damit vorprogrammiert. Das höhere Tempo führt zwangsläufig bei Kollisionen auch zu schwereren Verletzungen. Die betrifft nicht nur die Pedelec-Fahrer selbst, die verunglücken, sondern zum Beispiel auch Fußgänger. Sie haben ebenfalls ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Fahrräder mit Elektroantrieb. Für Autofahrer sei es künftig schwieriger zu erkennen, wie schnell ein Radler unterwegs ist. Auch ein Senior auf einem Citybike könne dank Elektrounterstützung viel schneller auftauchen als die Erfahrung bislang lehrte.

Die UDV stellt fest, dass 45-km/h-Pedelcs im Sinne der EU-Richtlinie 2002/24/EG eigentlich wie ein Kleinkraftrad (Klasse L1e) betrachtet werden. Dies würde bedeuten, dass ein Motorradhelm getragen werden muss und sie mit Brems- und Abblendlicht, Spiegel, bauartgenehmigten Reifen und anderen technische Details ausgerüstet sind. Da in der Praxis die vorgeschriebene Technik aber oft fehlt, bewegen sich die meisten dieser "Schnell-Radler" nach Einschätzung der Unfallexperten illegal auf den Straßen. Aus diesem Grund fordert die UDV eine neue Fahrzeugklasse extra für "schnelle" Pedelecs mit sinnvollen technischen und zulassungsrechtlichen Regelungen. So sollte die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden und die Motorleistung nicht mehr als 500 W betragen. Versicherungskennzeichen, Mofa-Prüfbescheinigung, Fahrradhelm und Klingel statt Hupe sind weitere Vorschläge.





Die Crashtests der UDV sind unter www.youtube.com/unfallforschungim Internet zu sehen.


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Datum: 11.04.2011 - 19:00 Uhr
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