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ARCD zu Ergebnissen der Verkehrsministerkonferenz

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ARCD zu Ergebnissen der Verkehrsministerkonferenz

(pressrelations) -
Bad Windsheim (ARCD) ? Harmonie war angesagt bei der Verkehrsministerkonferenz am 6.

und 7. April in Potsdam, wie der ARCD von einem Teilnehmer erfuhr. Dabei hätte die Agenda durchaus Stoff zu Kontroversen mit dem anwesenden Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer geboten. Beim Tagungsordnungspunkt "Bundesweiter Feldversuch mit Lang-Lkw" nahmen die Ländervertreter den Bericht des Bundesverkehrsministers lediglich "zur Kenntnis", Bedenken der Mehrheit der nicht teilnehmenden Länder finden sich nicht im Protokoll. Im Anschluss an die Konferenz gab Ramsauer vor Medien den Test-Verweigerern dafür den Rat, künftig konsequenterweise auf Ausnahmegenehmigungen für Gigaliner, wie sie längst gang und gäbe sind, zu verzichten. Diese Auffassung des Ministers teilt der ARCD ausdrücklich. Nach Angaben des Bundesverkehrsministers soll der Feldversuch "im Sommer" starten, auf ein genaues Datum legte sich Ramsauer nicht fest. Aus den Beschlüssen und Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz fasst der ARCD die wichtigsten zusammen:

Elektromobilität: Die Länderverkehrsminister wünschen sich vom Bundesverkehrsministerium eine Auswertung und Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse aus den Modellregionen und einen umfassenden Bericht zur Herbstsitzung 2011. Beim Thema Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge fordern die Länder mehr Rechtssicherheit, die bisherige Verkehrsblattverlautbarung reiche nicht aus. Elektrofahrzeuge müssten eindeutig und einheitlich gekennzeichnet sein. Ladesäulen müssten für das Verkehrskontrollpersonal anzeigen, ob ein Ladevorgang durchgeführt wird oder dieser bereits beendet ist.

Verkehrsverhältnisse im Winter: Das Gremium begrüßte die Bereitschaft des Bundes, die Länder durch ein Mehrjahresprogramm für neue Taumittel-Lagerkapazitäten zu unterstützen.

Die Verkehrsminister forderten den Bund zur Einwirkung auf die Eisenbahnunternehmen auf, für extreme Wettersituationen mehr als bisher in Rollmaterial, Werkstattkapazitäten und Personal zu investieren. Die Länder wünschen sich vom Bund in diesem Zusammenhang zusätzliche Finanzmittel für den Ausbau der Schieneninfrastruktur.





Mopedführerschein mit 15: Hierzu nahm das Gremium den Bericht des Bundesverkehrsministeriums ebenfalls nur zur Kenntnis, ohne eigene Positionen zu Protokoll zu geben. Wie der ARCD erfuhr, wollen Sachsen und Thüringen trotz vieler Warnungen von Experten über eine Ausnahmegenehmigung einen Modellversuch durchführen. Der ARCD ist strikt gegen eine Herabsetzung des Erwerbsalters für den Mopedführerschein von 16 auf 15 Jahre.

Sicherheit im Eisenbahnverkehr: Die Verkehrsministerkonferenz ging auf das tragische Eisenbahnunglück in Sachsen-Anhalt ein und fordert, dass bis spätestens Ende 2014 alle Strecken, auf denen Züge einander folgen oder begegnen können, mit Zugbeeinflussungsanlagen ausgestattet werden. Dazu soll Sachsen-Anhalt eine Bundesratsinitiative einbringen. Der ARCD fordert, die Angelegenheit nicht auf die lange Bank zu schieben und sofort mit der Sicherung der entsprechenden Strecken zu beginnen.

Kfz-Kennzeichen: Die Länder bitten den Bund, sie bei der Wiedereinführung auslaufender und bereits ausgelaufener Kennzeichen zu unterstützen. Es soll rechtssicher ermöglicht werden, dass die Antragsteller in einer einzigen Zulassungsstelle unter mehreren Regionalkennzeichen wählen können. Das gilt insbesondere für die Wiedereinführung von Kfz-Kennzeichen, die in einigen Bundesländern aufgrund von Kreisreformen abgeschafft wurden. Die Verkehrsminister diskutierten über die guten Erfahrungen mit dem "lebenslangen Kfz-Kennzeichen", also die Mitnahme der gewohnten Buchstaben/Zahlen-Kombination beim Umzug innerhalb eines Bundeslandes. Dies ist bislang in Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Thüringen und Brandenburg möglich.

Tragen von Fahrradhelmen: Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich für eine allgemeine Empfehlung zum Helmtragen beim Fahrradfahren aus. Der Bund wird außerdem gebeten, die juristischen Rahmenbedingungen sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen einer Fahrradhelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zu prüfen. Der ARCD merkt dazu an, dass wirkungsvoller als eine nur schwer zu kontrollierende Helmpflicht für junge Menschen das gute Vorbild der erwachsenen Radfahrer beim Helmtragen wäre.


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Datum: 08.04.2011 - 16:01 Uhr
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