InternetIntelligenz 2.0 - Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

ID: 383869

Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

(pressrelations) - ADAC: Gericht muss unter Umständen Arbeitgeber vorladen

Die Gerichte legen unterschiedlich strenge Maßstäbe an, wenn es um die Umwandlung eines Regelfahrverbots in eine höhere Geldbuße geht. Das zeigt eine Vielzahl von Entscheidungen in diesem Bereich. Der ADAC berichtet über ein aktuelles Urteil des OLG Bamberg (3 Ss OWi 2/2011 vom 26.1.2011), wonach jedoch schon ein Schreiben des Arbeitgebers mit einer Kündigungsandrohung ausreichen kann, um dem Betroffenen ein drohendes Fahrverbot zu ersparen.

In dem vorliegenden Fall hatte der Außendienstmitarbeiter einer Landmaschinenfirma bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h einen ungenügenden Sicherheitsabstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldbuße von 240 Euro und zu einem Monat Fahrverbot, wie im Bußgeldkatalog für den Regelfall vorgesehen.

Um das Fahrverbot abzuwenden, hatte der Anwalt des Betroffenen ein Arbeitgeberschreiben vorgelegt, in dem dieser seinem Mitarbeiter die Kündigung androhte, wenn er auch nur einen Monat nicht fahren dürfe. Das Amtsgericht hielt dieses Schreiben allein für nicht ausreichend.

Dies sah das Oberlandesgericht Bamberg auf die Rechtsbeschwerde des Außendienstmitarbeiters anders: Es betonte, dass Arbeitgeberschreiben grundsätzlich alleine ausreichen können, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen.

Wenn das Amtsgericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bescheinigung gehabt hätte, hätte es unter Umständen den Arbeitgeber persönlich als Zeugen laden und befragen müssen. Daher wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.


ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel. (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
presse(at)adac.de
www.presse.adac.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Ramsauer: Ende der 'Kuchenbleche' - ab heute kleine Motorradkennzeichen Sichere Motorradstrecken
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 08.04.2011 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 383869
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 134 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.248
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 227


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.