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Fahrgemeinschaften: Auch Abholen ist versichert / BGW: Gesetzliche Unfallversicherung für alle Mitfa

ID: 382758

(ots) - Mitglieder einer Fahrgemeinschaft sind auf dem
gemeinsamen Weg zu oder von der Arbeitsstelle auch dann gesetzlich
unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt
starten. So gehört das Abholen der einzelnen Mitfahrer von zu Hause
zum versicherten Weg, erklärt die Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ebenso dauert der
Versicherungsschutz beim Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen
an. Allerdings sollte die Reihenfolge so gewählt werden, dass sich
die gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert.

"Bei Umwegen wird's ohnehin heikel", weiß Sandra Kollecker von der
BGW. "Ein Tank-Stopp an der nächstgelegenen Tankstelle ist in der
Regel versichert, wenn er ungeplant, aber notwendig ist, um den
Arbeitsweg fortsetzen zu können. Nimmt der Fahrer einen - auch nur
kleinen - Umweg in Kauf, um ein paar Cent billiger zu tanken, ist die
Fahrgemeinschaft auf dieser Strecke nicht versichert, denn die
angestrebte Ersparnis ist Privatsache und hat nichts mit der Arbeit
zu tun." Auch der Abzweig zur Bäckerei, zum Zeitungskiosk oder zum
Supermarkt ist Privatvergnügen.

Eine Fahrgemeinschaft muss nicht zwangsläufig nur aus
Berufstätigen bestehen. Auch wenn Eltern ihre Kinder - und deren
Freunde - auf dem Weg zur Arbeit am Kindergarten oder an der Schule
absetzen, bilden alle zusammen eine unfallversicherte
Fahrgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitfahrer bei
unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern versichert sind.
Passiert ein Unfall, müssen allerdings die einzelnen Träger
informiert werden, also bei Kindern sowie Angestellten im
öffentlichen Dienst die zuständige regionale Unfallkasse und bei
Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft die Berufsgenossenschaft
der jeweiligen Branche.

Diese und weitere aktuelle Meldungen finden Sie auf unserer




Internetseite www.bgw-online.de im Pressezentrum.

Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für fast sieben Millionen Versicherte in
rund 600.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte
Berufsgenossenschaft. Vorrangige Aufgabe der BGW ist die Prävention
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren. Im Schadensfall gewährleistet sie optimale
medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt
dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und
gesellschaftlichen Leben teilhaben können.



Pressekontakt:

BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sandra Bieler
Michael Muth
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse(at)bgw-online.de

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Datum: 07.04.2011 - 10:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 382758
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Kategorie:

Automobilindustrie


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