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"Wenn wir gut zusammenarbeiten, kann sich der Gesetzgeber zurücklehnen" / KJM-Diskussion auf der Mun

ID: 380248

(ots) - Den Eigenschaften von Onlinespielen und der
zunehmenden Konvergenz der Medien gerechter zu werden - das war eines
der Ziele der geplanten und gescheiterten Novelle des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Wie es nun - drei Monate
später - in Bezug auf Onlinespiele und Jugendschutz weitergeht, war
vergangene Woche Thema einer Veranstaltung der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) auf dem Fachkongress Munich Gaming in
München. Zur Diskussion geladen hatte die KJM, die nach dem JMStV für
die Aufsicht über Onlinespiele zuständig ist, Vertreter der
Spieleverbände, der Selbstkontroll-Einrichtungen und der Politik. "Es
darf jetzt keinen Stillstand geben", so der Appell des
KJM-Vorsitzenden Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring in seinem einführenden
Impulsreferat. Sein Vorschlag an das Podium: "Je mehr wir von dem,
das wir bereits erarbeitet hatten, jetzt schon in die Praxis
umsetzen, desto kleiner wird die neue Novelle ausfallen. Wenn wir gut
zusammenarbeiten, kann sich der Gesetzgeber ein Stück weit
zurücklehnen."

Ein Vorschlag, der gut ankam. So signalisierten die Vertreter der
Selbstkontrollen und der Spieleverbände auf dem Podium, den bereits
begonnenen und fruchtbaren Dialog aller am Jugendschutz-System
Beteiligten auch ohne JMStV-Novelle fortsetzen und erzielte
Ergebnisse auch umsetzen zu wollen. Olaf Wolters, der Geschäftsführer
des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware, sagte: "Wir
brauchen schnell Alterskennzeichen für Onlinespiele. Bevor ein neuer
JMStV in Kraft tritt, ist die Internetindustrie schon Lichtjahre
weiter." Felix Falk, der Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle (USK), die für das Verfahren zur Alterskennzeichnung
von Computerspielen auf Trägermedien zuständig ist, kündigte an: "Die
USK wird sich auch ohne Novelle bald von der KJM nach den




Vorausset-zungen des JMStV anerkennen lassen, um auch online aktiv
sein zu können." Otto Vollmers, juristischer Referent der
Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), hielt
fest: "Wir setzen weiter auf ein Selbstklassifizierungssystem für
Anbieter und möchten möglichst rasch ein anerkanntes
Jugendschutzprogramm auf dem Markt haben." Birgit Roth, die
Geschäftsführerin des Bundesverbands der Entwickler von
Computerspielen (G.A.M.E.), betonte in dem Zusammenhang: "Die aus der
Bloggerszene geäußerte Zensurkritik war falsch. Freiwillige
Online-Alterskennzeichen wären für uns ein Wettbewerbsvorteil."

Als Fazit der Veranstaltung formulierten die Podiumsteilnehmer
ihre Wünsche an die Novelle - und waren sich dabei weitgehend einig:
Wünschenswert, aber wegen gewachsener Strukturen nicht sehr
realistisch, wäre ein einheitliches Regelungswerk für den
Jugendschutz. Aktuell ist der Jugendmedienschutz im JMStV der Länder
(für Online-Inhalte und privaten Rundfunk) und im Jugendschutzgesetz
des Bundes (für Offline-Inhalte) festgeschrieben. Eine
Zukunftsvision, die auch Dr. Klaus Peter Potthast, Leitender
Ministerialrat und Beauftragter für Medienpolitik bei der Bayerischen
Staatskanzlei, teilte: "Der Offline-Bereich sollte in den JMStV
fließen. Kultur ist laut Grundgesetz Ländersache."

Einen ganz praxisnahen Wunsch an die Novelle formulierte Verena
Weigand, die Leiterin der KJM-Stabsstelle: "Jugendschutz bewegt sich
immer im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Aus Rücksicht
auf Kinder - und zwar nicht nur die eigenen! - müssen Erwachsene
gewisse Einschränkungen hinnehmen. Auf der anderen Seite stehen die
Meinungsfreiheit oder wirtschaftliche Interessen. Dennoch kann es
nicht die Lösung sein, immer noch mehr Verantwortung an das
Elternhaus abzugeben. Weil leider nicht davon auszugehen ist, dass
diese auch wahrgenommen wird. Deshalb sollte auch die neue Novelle
die Balance halten. Die Kräfteverhältnisse zwischen Aufsicht und
Selbstkontrolle, zwischen Anbietern und Eltern müssen ausgeglichen
sein."



Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262
oder E-Mail stabsstelle(at)kjm-online.de.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.kjm-online.de .

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Datum: 04.04.2011 - 13:02 Uhr
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