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Schwacke-Automietpreisspiegel als Standard bei Anmietung nach Verkehrsunfall bestätigt / STARCAR und

ID: 378896

(ots) - Weiterhin herrscht Verunsicherung hinsichtlich der
Kostenerstattung bei der Anmietung eines Unfallersatzwagens. Neben
dem in der Rechtsprechung favorisierten
"Schwacke-Automietpreisspiegel" verwenden einzelne Gerichte auch den
"Fraunhofer-Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland"
(Fraunhofer-MMD). Die Richtigkeit der Schwacke-Werte bestätigen
Ergebnisse eines DEKRA-Gutachtens sowie ein aktuelles Urteil des
Amtsgerichts Berlin.

Zunehmend verweisen die Gerichte auf die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes. Der BGH erkennt zwar an, dass eine Liste
Fraunhofer-MMD existiert, welche zumeist günstigere Tarife ausweist
als der Schwacke-Automietpreisspiegel. Dies reiche aber nicht aus, um
konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Schwacke-Liste zu begründen.
Auch eine aktuelle Studie der DEKRA Automobil GmbH im Auftrag der
Autovermieter Profirent und STARCAR stärkt die Schwacke-Daten und
bestätigt anfallende Nebenkosten - vor allem Winterreifen,
Vollkaskoversicherung und Zustellkosten - sowie einen pauschalen
Aufschlag für unfallbedingte Besonderheiten auf den Grundpreis.

Ein Urteil des Amtsgerichts Berlin im Rechtsstreit STARCAR gegen
die VGH Versicherungen Hannover bestätigt nun ebenfalls, dass der
Fraunhofer-MMD "keine geeignete Schätzgrundlage ist, da die
ermittelten Werte durch Gewichtung schlicht manipuliert sind und
überwiegend auf Basis von Internetangeboten weniger Großanbieter
erhoben worden sind". Als "weltfremd" wertet das Urteil die
Fraunhofer-Erhebung: "Bei der richterlichen Schätzung sind die
Marktpreise maßgeblich, nicht die Werte, die nach einer selbst oder
vom Auftraggeber gewählten Methodik nach irgendeiner Gewichtung für
relevant gehalten werden." Schwacke weise absolute Werte aus, mache
die Preisspanne, den durchschnittlichen Preis und vor allem den
tatsächlich am häufigsten angebotenen Preis sichtbar.





Der Schwacke-Automietpreisspiegel zeigt den "echten" Markt

"Den realen Bedingungen bei der Anmietung eines Fahrzeugs wird der
Schwacke-Automietpreisspiegel unzweifelhaft besser gerecht als die
Fraunhofer-Erhebung", erklärt STARCAR-Geschäftsführer Tobias Höpfner.
"Unsere regelmäßigen Marktrecherchen bestätigen Schwacke und nicht
Fraunhofer."

Der Fraunhofer-MMD erfolgte 2008 auf Initiative und mit
finanzieller Unterstützung des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft. "Diese Erhebung basiert überwiegend auf der
Abfrage von Internetangeboten über nicht näher erklärte 'IT-gestützte
Verfahren und Softwarelösungen' und weist zumeist nur einen niedrigen
Grundpreis, aber keinen am Markt realistischen Endpreis aus", sagt
Michael Brabec, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Autovermieter
Deutschlands (BAV).

Der BAV weist darauf hin, dass Gerichte in unzähligen Verfahren
auf der Basis des Schwacke-Preisspiegels entschieden haben. Die
Richter halten die Fraunhofer-Daten für problematisch, da die
Erhebungsmethode an erheblichen Schwächen leidet, wie eine
mangelhafte örtliche Differenzierung nach zweistelligen
Postleitzahlenregionen oder die unterstellte Vorbuchungsfrist von
einer Woche. Zudem basiere Fraunhofer auf Internetangeboten weniger
Unternehmen.

Das Urteil des Amtsgerichts Berlin sowie eine aktuelle
Untersuchung von Prof. Dr. Claus Neidhardt über die "Entwicklung von
Internet-Mietwagenpreisen" werden auf Nachfrage (Mail an
alex.weber(at)laurich-kollegen.de) zugeschickt. Eine Urteilsliste bietet
der BAV unter www.urteilsdatenbank.bav.de an.



Pressekontakt:
STARCAR Kraftfahrzeugvermietung GmbH
Tobias Höpfner, Geschäftsführung
Tel: 040. 6544 11-0
E-Mail: hoepfner(at)starcar.de
Web: www.starcar.de

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Datum: 01.04.2011 - 10:00 Uhr
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