EANS-News: Andritz AG / Veröffentlichung des Beschlusses von einer
Rückerwerbsermächtigung Geb
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Aktienrückkauf
Graz (euro adhoc) - 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung: 29. März 2011
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Beschlusses: 30. März 2011
im Amtsblatt der Wiener Zeitung
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 6.
April 2011 bis 30. September 2013
4. Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: auf
Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: bis zu 10% des
Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von der
Gesellschaft erworbenen Aktien.
6. Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am
Grundkapital. Höchster Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie
darf nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen.
7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der
Rückkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen
soll, ob es beim Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die
Aktien eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen
oder ob sie für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
verwendet werden sollen: Der Rückkauf der ANDRITZ-Aktien aufgrund
dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt. Ein
Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet.
Zweck des Rückkaufs ist die Angebots- und Nachfrageverbesserung
für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel
mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass
des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt.
Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien
gegebenenfalls auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder
Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die
Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen
gemäß § 6 Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben.
Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als
Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben
oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die Gesellschaft behält
sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die Wiener Börse zu
verkaufen.
8. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die
Börsenzulassung der Aktien der Emittentin: keine.
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten
Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die
einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren
Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist
des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits
eingeräumt hat:
An dem im Mai 2006 beschlossenen Aktienoptionsprogramm 2006 haben 60
Führungskräfte und 5 Vorstandsmitglieder teilgenommen. Im Rahmen
dieses am 30. April 2010 abgeschlossenen Programms wurden
insgesamt 944.000 Optionen gewährt, wovon 852.000 ausgeübt und
folglich 852.000 Aktien bezogen wurden.
Im Mai 2008 wurde 94 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE und den
Vorstandsmitgliedern der ANDRITZ AG die Teilnahme an einem Stock
Options Programm (Aktienoptionsprogramm 2008) angeboten. Unter der
Voraussetzung eines Eigeninvestments von 20.000 EUR je
Führungskraft und 40.000 EUR je Vorstandsmitglied wurden
Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 6.000,
10.000 oder 20.000 (Anzahl ist abhängig von Führungsebene),
Mitglieder des Vorstandes zum Bezug von jeweils 40.000 und den
Vorsitzenden des Vorstands zum Bezug von 50.000 Aktien der ANDRITZ
AG berechtigen. Der Bezugspreis ermittelte sich aus dem
ungewichteten Durchschnitt der Börsenschlusskurse der
ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 101. ordentliche
Hauptversammlung vom 27. März 2008 folgenden Kalenderwochen und
beträgt EUR 35,44. Insgesamt nahmen 75 Führungskräfte und 5
Vorstandsmitglieder am Stock Options Programm teil und verfügten
insgesamt über 1.100.000 Optionen. Aktuell sind neben den 5
Vorstandsmitgliedern 70 Führungskräfte Teilnehmer am Stock Options
Programm und alle gemeinsam halten insgesamt 1.046.000 Optionen.
Jede Option gewährt das Recht, eine auf Inhaber lautende
Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben.
Im Mai 2010 wurde 107 leitenden Angestellten der ANDRITZ-GRUPPE und
den Vorstandsmitgliedern der ANDRITZ AG die Teilnahme an einem
Stock Options Programm (Aktienoptionsprogramm 2010) angeboten.
Unter der Voraussetzung eines Eigeninvestments von zumindest
20.000 EUR je leitender Angestellter und 40.000 EUR je
Vorstandsmitglied wurden Optionsrechte gewährt, die jeden
leitenden Angestellten zum Bezug von 6.000, 10.000, 15.000 oder
20.000 (Anzahl ist abhängig von Führungsebene), Mitglieder des
Vorstandes zum Bezug von jeweils 40.000 und den Vorsitzenden des
Vorstands zum Bezug von 50.000 Aktien der ANDRITZ AG berechtigen.
Der Bezugspreis ermittelte sich aus dem ungewichteten Durchschnitt
der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die
103. ordentliche Hauptversammlung vom 26. März 2010 folgenden
Kalenderwochen und beträgt EUR 46,36. Insgesamt nahmen 73 leitende
Angestellte und 5 Vorstandsmitglieder am Stock Options Programm
teil und verfügen insgesamt über 1.033.000 Optionen.
10. Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten
Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Homepage der
ANDRITZ AG: www.andritz.com.
Graz - Andritz, im März 2011
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Andritz AG
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Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer(at)andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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Datum: 31.03.2011 - 07:52 Uhr
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