InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung

ID: 377450

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

K+S Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Kassel
ISIN: DE0007162000
WKN: 716 200

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 11. Mai 2011, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel -
Stadthalle, Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel.

Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S
Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB

Auf der Internetseite der Gesellschaft www.k-plus-s.com/hv befinden
sich Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss
gefasst werden soll.

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

"Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR
225.691.919,30 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 auf
191.400.000 dividendenberechtigte Stückaktien EUR 191.400.000,00
Gewinnvortrag EUR 34.291.919,30
Bilanzgewinn EUR 225.691.919,30"

Zu diesem Beschlussvorschlag wird auf folgendes hingewiesen:

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 250.000 eigene
Aktien, aus denen ihr nach § 71b AktG keine Rechte zustehen. Die
Aktien wurden erworben, um sie im Rahmen des
Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeiter zu veräußern.

Vorstand und Aufsichtsrat gehen mit obigem Beschlussvorschlag von der




vollständigen Veräußerung der gegenwärtig noch gehaltenen 250.000
eigenen Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung aus. Für den Fall,
dass die eigenen Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung nicht
vollständig veräußert sein sollten, würde der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

6. Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf
Namensaktien und entsprechende Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

a) Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderungen gemäß nachfolgenden
Buchst. b) bis d) bestehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung
in Namensaktien umgewandelt.

b) In § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung werden die Worte "auf den Inhaber
lautende" gestrichen.

c) § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Die Aktien lauten auf Namen. Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung
der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien
auf den Inhaber oder auf Namen lauten sollen, so lauten sie auf
Namen."

d) § 15 der Satzung wird unter Beibehaltung der Überschrift wie folgt
neu gefasst:

"Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die

a) rechtzeitig angemeldet und

b) für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind."

7. Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der
Datenfernübertragung und entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

a) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im
Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.

b) Die Satzung wird wie folgt geändert:

aa) Die Überschrift von § 3 wird wie folgt neugefasst:

"Bekanntmachungen und Informationsübermittlung"

bb) § 3 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

"Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im
Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln."

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre der Gesellschaft
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen.

Der Nachweis ist durch einen in Textform erstellten besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
("Nachweis") zu führen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung ("Nachweisstichtag" oder "Record
Date"), das ist der 20. April 2011, 0.00 Uhr, zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse spätestens am 4. Mai 2011, 24.00 Uhr, in
Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen:

K+S Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank AG
WASHV dwpbank
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten(at)dwpbank.de

Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei
Fragen bitte an die Bank of New York Mellon, New York, Tel.:
+1-888-269-2377, oder an ihre Bank bzw. ihren Broker.

Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record
Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Record Date erworben haben, können somit aus eigenem Recht
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch
eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten
an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Wir weisen darauf hin, dass auch im Fall der Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut erforderlich sind.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
grundsätzlich der Textform.

Zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung an von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten kann der
entsprechende Abschnitt auf der Eintrittskarte verwendet werden, die
den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung durch das
depotführende Institut zugesandt wird.

Die Gesellschaft bietet für die elektronische Übermittlung der
Vollmacht, einer etwaigen Weisungserteilung und des Widerrufs der
Vollmacht unter www.k-plus-s.com/hv ein internetbasiertes System an.
Für die Nutzung dieses Systems ist die Eintrittskartennummer
erforderlich. Die Eintrittskarte wird durch das depotführende
Institut nach erfolgter Anmeldung übersandt. Weitere Einzelheiten
können die Aktionäre den auf der Internetseite der Gesellschaft in
der Rubrik Hauptversammlung hinterlegten näheren "Erläuterungen zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung"
entnehmen.

Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte
Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur
dort oder durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung
widerrufen werden können.

Sollten Vorstand und Aufsichtsrat in Hinblick auf etwa von der
Gesellschaft gehaltene eigene Aktien am Tag der Hauptversammlung
einen hinsichtlich der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien sowie
des Gewinnvortrags geänderten - ansonsten aber unveränderten -
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten (vgl. hierzu den Hinweis
unter Tagesordnungspunkt 2), erstreckt sich eine den
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft hierzu
erteilte Weisung auch auf den geänderten Beschlussvorschlag.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des
Vorstandsvorsitzenden unter www.k-plus-s.com/hv im Internet
übertragen.

Rechte der Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, 10.
April 2011, 24.00 Uhr, eingehen.

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, einen Gegenantrag zu
einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung zu übersenden. Ein Gegenantrag ist nach
näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter
der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Dienstag, 26.
April 2011, 24.00 Uhr, eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein
Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen,
wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten
Adresse spätestens am Dienstag, 26. April 2011, 24.00 Uhr eingeht.

Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im
Internet unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den
gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden
wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

K+S Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bertha-von-Suttner-Straße 7
34131 Kassel
Telefax: +49 (0) 561 / 9301 - 2425
E-Mail: investor-relations(at)k-plus-s.com

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse
zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die
Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 191.400.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 250.000 eigene
Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Die Aktien wurden
erworben, um sie im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms an
Mitarbeiter zu veräußern.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind zeitgleich mit der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich:

- Der Inhalt der Einberufung,

- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein
Beschluss gefasst werden soll,

- die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen,
insbesondere

- der Jahresabschluss der K+S Aktiengesellschaft
- der Konzernabschluss
- der Lagebericht
- der Konzernlagebericht,
- der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,
- der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB
- der Bericht des Aufsichtsrats,

- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung,

- ein Formular zur elektronischen Vollmachts-/Weisungserteilung,

- nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre,

- weitere Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Stimmrechtsvertretung.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 (0) 561 / 9301-1100.

Kassel, 30. März 2011

Der Vorstand
K+S Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kassel

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

ots Originaltext: K+S Aktiengesellschaft
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Christian Herrmann
Telefon: +49 (0) 561 9301 1460
E-Mail: christian.herrmann(at)k-plus-s.com

Branche: Chemie
ISIN: DE0007162000
WKN: 716200
Index: DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX,
Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Regulierter Markt
Hamburg / Regulierter Markt
Stuttgart / Regulierter Markt
Düsseldorf / Regulierter Markt
Hannover / Regulierter Markt
München / Regulierter Markt

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.03.2011 - 16:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 377450
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Chemische Industrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 209 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

K+S Aktiengesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von K+S Aktiengesellschaft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 210


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.