Rückführung des Garantieschirms
(ots) - Die HSH Nordbank führt die von den Ländern
Hamburg und Schleswig-Holstein gewährte Zweitverlustgarantie
maßgeblich um eine Mrd. Euro auf nunmehr neun Mrd. Euro zurück. Eine
entsprechende Vereinbarung wurde diese Woche zwischen der Bank und
dem Garantiegeber mit Wirkung zum 9. März 2011 getroffen. Möglich
geworden ist dieser Schritt dank der erfolgreichen Neuausrichtung der
Kernbank sowie des konsequent betriebenen Portfolioabbaus in der
Restructuring Unit. Mit der Rückführung des Garantieschirms sinken
die Aufwendungen der Bank für die Bereitstellung der Garantie um
jährlich rund 40 Mio. Euro auf rund 360 Mio. Euro. Darüber hinaus
wird die Bank die Möglichkeiten für eine weitere Teilreduzierung der
Zweitverlustgarantie noch für dieses Jahr prüfen.
Die Parlamente der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein hatten
mit Wirkung zum zweiten Quartal 2009 die Gewährung einer
Zweitverlustgarantie durch die Länder über zehn Mrd. Euro für die HSH
Nordbank beschlossen. Im Gegenzug entrichtet die HSH Nordbank eine
Prämie von vier Prozent p. a. der ausstehenden Garantiesumme an die
Länder. Bis zum Ende 2010 hat die HSH Nordbank für die
Zweitverlustgarantie somit insgesamt rund 700 Mio. Euro an die Länder
Hamburg und Schleswig-Holstein gezahlt.
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Datum: 11.03.2011 - 11:20 Uhr
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