Bauernverband und Geflügelwirtschaft gegen voreilige Schlüsse: Augenmaß und Sachverstand bei der Beu
(ots) - "Jetzt ist Augenmaß gefragt und keine blinde
Zustimmung," appellieren der DBV Deutsche Bauernverband, der ZDG
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft, sowie der dem ZDG
angeschlossene BDE Bundesverband Deutsches Ei an den Agrarausschuss
des Bundesrats. Anlässlich der Sitzung am kommenden Montag, in der es
um das Verbot der Kleingruppenhaltung auf Antrag der Länder
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geht, betonen DBV, ZDG und
BDE, dass es sich bei der Kleingruppenhaltung für Legehennen um eine
moderne und tiergerechte Haltungsform handelt. Anlass des Antrags ist
der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Oktober 2010.
Darin wurden die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen
aus dem Jahr 2006 und die hierzu erlassenen Übergangsvorschriften in
der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung alleinig aufgrund eines
Verfahrensfehlers für verfassungswidrig erklärt.
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung die
Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung nie in Frage gestellt. Die
Ableitung der Argumente des Antrags, man habe es hier mit einer
tierschutzwidrigen Haltungsform zu tun, ist damit nicht nur formell
haltlos, sondern auch falsch. Denn die Kleingruppenhaltung wurde in
2006 aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen und praktischen
Erfahrungen überhaupt erst zugelassen," erklären die drei
Organisationen. Zudem werde die Tiergerechtheit der
Kleingruppenhaltung derzeit weiter wissenschaftlich im Rahmen eines
umfangreichen, durch Steuergelder finanzierten Forschungsvorhabens
untersucht und die Ergebnisse lassen erkennen, dass mit einer
Bestätigung der Kleingruppenhaltung als tiergerechte Haltungsform zu
rechnen sei und nicht mit einer Widerlegung. Das Forschungsvorhaben
ist bis 2015 angesetzt.
Bauernverband und Geflügelwirtschaft fordern daher den
Agrarausschuss dazu auf, den Antrag von Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen nicht zu unterstützen, sondern allein den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu folgen und den Formfehler
zu heilen. Darüber hinaus sollten die Ergebnisse des
Bundesforschungsvorhabens abgewartet werden und bis 2015 ein
Moratorium vereinbart werden, um unter Einbeziehung der dann
vorliegenden Daten eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen. DBV, ZDG und
BDE stellen darüber hinaus fest: "Die Politik muss anerkennen, dass
die Kleingruppenhaltung heute bereits einen Anteil von 18 % erreicht
hat und in dieser Haltungsform Investitionen von mehr als 200
Millionen Euro von den überwiegend bäuerlichen Legehennenhaltern
getätigt wurden. Die für diese modernen Anlagen kalkulierte
Nutzungsdauer liegt bei mindestens 30 Jahren. Gerade auch die
anhaltend hohen Futtermittelpreise und die Erlössituation in der
Eiererzegung belasten die deutschen Legehennenhalter und erfordern
verlässliche politische und rechtliche Rahmenbedingungen."
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Datum: 25.02.2011 - 16:30 Uhr
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