InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

VEDA-Kunden korrigieren Lohnsteuer schnell

ID: 354430

Alsdorf, Februar 2011. Auch die VEDA GmbH musste sich aktuell mit ungenauen Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auseinander setzten und mit einer schnellen Anpassung der Payroll-Software VEDA HR Entgelt auf den Handlungsbedarf ihrer Kunden reagieren. Bei Arbeitnehmern, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, wurde auf der Lohnsteuer-bescheinigung für das Jahr 2010 nur der Beitrag, den der Mitarbeiter zur Krankenversicherung zahlt (Arbeitnehmer-Beitrag) bescheinigt. Erst im Januar 2011 hatte das BMF klargestellt, dass auch die Arbeitgeber-Zuschüsse auszuweisen sind.

(IINews) - Der fehlende Ausweis der Arbeitgeber-Zuschüsse kann im Ergebnis dazu führen, dass die Krankenkassenbeiträge steuerlich nicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Wer auf Basis einer solchen Lohnsteuerbescheinigung seine Steuererklärung anfertigt, kann leicht ein paar hundert Euro verlieren. In einer Presseerklärung vom 11. Februar hat das BMF die Arbeitgeber aufgefordert, den Beschäftigten eine korrigierte Version der Lohnsteuer-bescheinigung zu schicken, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint.

Anders als andere Payroll-Anbieter hatte VEDA die Entscheidung des BMF nicht abgewartet, sondern den Kunden bereits im Januar ein Update von VEDA HR Entgelt zur Verfügung gestellt, mit dem die Korrekturläufe für die betroffenen Arbeitnehmer angestoßen werden konnten. Ein Großteil der Kunden hat die korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen bereits erstellt und übermittelt.

„Genau wie für die meisten Anbieter war auch für VEDA aus den Formulierungen des BMF-Schreibens vom August 2009 nicht ersichtlich, dass in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung die Arbeitgeberanteile angerechnet werden sollen. Als wir im Januar den Bedarf unserer Kunden erkannten, haben wir schnellstmöglich gehandelt und kurze Zeit später das Korrekturprogramm ausgeliefert“, betont Dr. Ralf Gräßler, geschäftsführender Gesellschafter der VEDA GmbH. „Auch wenn es für uns nicht ersichtlich ist, warum der Lösungsdruck jetzt bei den Payroll-Anbietern und vor allem bei unseren Kunden liegen soll und nicht beim Verursacher, dem BMF, handeln wir hier lösungsorientiert im Sinne unserer Kunden.“



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Mit mehr als 30 Jahren Expertise in Human Resources, Finance & Accounting und IT ist die VEDA GmbH einer der führenden Anbieter von Unternehmenslösungen. Von der Beratung über innovative Softwareanwendungen bis hin zu optimalen Infrastrukturkonzepten sowie Outsourcing bietet VEDA einen ganzheitlichen Ansatz, der sich an den Kundenprozessen orientiert. Mehr als 900 Unternehmen
– vom Mittelstand bis zum Großkonzern – setzen mit Begeisterung auf moderne Management-Anwendungen von VEDA. Über 140 Mitarbeiter in Deutschland und der Schweiz erarbeiten gemeinsam mit ihren Kunden passgenaue praxisnahe Strategien und setzen diese in Lösungen um, die mit Sicherheit zum Erfolg führen.



Leseranfragen:

VEDA GmbH
Andrea Goffart
Carl-Zeiss-Straße 14
52477 Alsdorf
Telefon: +49 (0) 2404 5507-1347
E-Mail: andrea.goffart(at)veda.net
www.veda.net



PresseKontakt / Agentur:

VEDA GmbH
Andrea Goffart
Carl-Zeiss-Straße 14
52477 Alsdorf
Telefon: +49 (0) 2404 5507-1347
E-Mail: andrea.goffart(at)veda.net
www.veda.net



drucken  als PDF  an Freund senden  Europaweite Allianz führender CRM-Spezialisten ist erstmals mit eigenem Stand auf der CeBIT vertrete K3V-Software unterstützt die sichere Energieversorgung
Bereitgestellt von Benutzer: andreagoffart
Datum: 23.02.2011 - 16:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 354430
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Allgemeines & Information


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 292 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"VEDA-Kunden korrigieren Lohnsteuer schnell"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VEDA GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von VEDA GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 297


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.