BLL: Ernährungswirtschaft begrüßt Ratsentscheidung zur Information der Verbraucher bei Lebensmitteln
(ots) - Mit dem Votum der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel hat
die Lebensmittelinformations-Verordnung heute eine wichtige Hürde
genommen. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
(BLL) begrüßte die Entscheidung in Form des Gemeinsamen Standpunktes
als einen bedeutenden Schritt zum Ausbau des gemeinsamen Marktes.
BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst erklärte:
"Informationen sind die Grundlage verantwortlicher
Kaufentscheidungen. Daher freuen wir uns, dass die Konsumenten in
allen EU-Staaten künftig einheitlich über die Nährwertzusammensetzung
von Lebensmitteln unterrichtet werden."
Zukünftig sollen die Angaben im Rahmen der Nährwerttabelle auf
praktisch allen Lebensmitteln verpflichtend erfolgen. Die Hinweise
der erweiterten Nährwertinformation - die sog. GDA-Kennzeichnung
("Guideline Daily Amount") - sollen weiter freiwillig, aber nach
einheitlichen Kriterien, möglich bleiben. Der Ampelkennzeichnung
haben nach dem Europäischen Parlament nun auch die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union eine klare Absage erteilt.
Der BLL sieht jedoch in Teilen noch erheblichen
Nachbesserungsbedarf: Der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft wies darauf hin, dass der Rat - im Gegensatz
zum Europäischen Parlament - nationalen Regelungsinitiativen keinen
generellen Riegel vorgeschoben und Vorgaben zu einer
Mindestschriftgröße auf Verpackungen gemacht hat.
BLL-Hauptgeschäftsführer Horst warnte: "Wenn einzelnen EU-Staaten
nationale Sonderwege bei der Lebensmittelkennzeichnung eingeräumt
werden, dann gefährdet das die angestrebte Rechtsharmonisierung und
damit den freien Warenverkehr. Deshalb kann und darf es solche
nationalen Regelungsbefugnisse nicht geben." Was die
Mindestschriftgröße betreffe, seien die vom Europäischen Parlament an
Stelle starrer Schriftgrößenvorgaben vorgesehenen Leitlinien besser
geeignet, die deutliche Lesbarkeit zu gewährleisten, so Horst weiter.
Den Forderungen des Europäischen Parlaments nach Einführung einer
umfangreichen Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Lebensmitteln
und Lebensmittelzutaten hat der Rat ebenfalls widersprochen. Die
EU-Mitgliedstaaten verlangen, mit Ausnahme von Fleisch, dass vor
einer so weit reichenden, gesetzlichen Verpflichtung eine
Folgenabschätzung zu erfolgen hat. Horst sagte hierzu: "Wir
unterstützen dieses Votum des Rates. Wir fordern aber wie die
Bundesregierung, dass auch für Fleisch eine solche Folgenabschätzung
erfolgt, bevor es zu neuen Kennzeichnungsverpflichtungen kommt." Eine
generelle verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Produkte oder
Zutaten lehnt der BLL ab. Sie würde nicht gerechtfertigte Kosten und
Handelshemmnisse für deutsche Produkte verursachen. Zudem gibt es
keine praktischen Lösungen für eine Herkunftsangabe bei Produkten,
die aus verschiedenen Quellen gemischt werden. Wo es machbar oder
sinnvoll ist, weisen Hersteller bereits heute freiwillig auf die
Herkunft des Lebensmittels hin.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Geschäftsführer Peter Loosen
Tel.: +49 30 206143-141, Fax: +49 30 206143-241,
E-Mail: ploosen(at)bll.de
Geschäftsführerin Angelika Mrohs
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E-Mail: amrohs(at)bll.de, Internet: www.bll.de
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Datum: 21.02.2011 - 16:14 Uhr
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