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Autofahren in der närrischen Zeit: Diese Spielregeln sollten Sie beachten

ID: 348813

(ots) -

- FinanceScout24: Nicht mit Faschingsmaske hinter das Lenkrad

- Wagen nicht in der Nähe von Straßen parken, wo Karnevalsumzüge
stattfinden

- Unbedingt Promillegrenzen beim Autofahren beachten

Auch wenn Bayerns Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein einst die
Meinung vertrat, zwei Maß Bier seien überhaupt kein Problem: Alkohol
beim Faschingstreiben und Autofahren vertragen sich absolut nicht.
Das unabhängige Verbraucher- und Vergleichsportal FinanceScout24
erklärt, welche Regeln während der närrischen Tage sonst noch rund
ums Autofahren und Feiern beachtet werden sollten.

So ist es zwar ein Riesenspaß, sich an den tollen Tagen zu
verkleiden. "Im Auto sollte man aber darauf verzichten, Masken zu
tragen", rät FinanceScout24-Geschäftsführer Dr. Errit Schlossberger:
"Sie behindern die Sicht und können auch das Gehör und die
Bewegungsfreiheit beeinträchtigen." Wen die Polizei mit
Karnevalsmaske am Steuer erwische, müsse mindestens zehn Euro Strafe
bezahlen. Baut ein maskierter Narr einen Unfall, wird auch die
Kfz-Versicherung genauer nachfragen, inwieweit die Verkleidung dafür
die Ursache war. Bei grober Fahrlässigkeit droht sogar der Verlust
des Kaskoschutzes. "Gegen eine einfache Pappnase werden aber weder
Ordnungshüter noch Versicherung etwas einzuwenden haben", beruhigt
Schlossberger.

Autobesitzer in Karnevalshochburgen wie Mainz, Düsseldorf oder
Köln sollten speziell am Rosenmontag ihren fahrbaren Untersatz
rechtzeitig in Sicherheit bringen. "Wer seinen Wagen am Weg oder in
der Nähe des Karnevalsumzugs abstellt, darf nicht auf die
Unterstützung der Richter zählen, wenn hinterher Kratzer oder andere
Vandalismusschäden zu beklagen sind", warnt der FinanceScout24-Chef.
Das sei zwar kein Freibrief für Randalierer. Aber erstens sei es




meist unmöglich, den Täter ausfindig zu machen. Und zweitens hätten
Richter und Kfz-Versicherer in der Vergangenheit den Autobesitzern
meist eine Mitschuld attestiert: Wer sein Auto absichtlich in der
Nähe einer solchen Massenveranstaltung abstelle, handle zumindest
fahrlässig, so ihre Begründung.

Wer mit dem eigenen Wagen zum Faschingsumzug fahren will, laufe
außerdem immer Gefahr, einen Zufahrtsweg für Rettungsfahrzeuge zu
blockieren. "Wenn das Auto dann abgeschleppt werden muss, wird es
richtig teuer", erklärt Schlossberger. Das Verwaltungsgericht Koblenz
habe jüngst nicht einmal die so genannte Parkerleichterung für
Schwerbehinderte als Ausrede akzeptiert. "Gerade Besucher aus
Gegenden, in denen die närrische Zeit keinen so hohen Stellenwert
besitzt, müssen aufpassen und akzeptieren, dass während der tollen
Tage das Thema Karneval in den Hochburgen absoluten Vorrang hat und
auch die Richter das meistens so sehen", kommentiert Schlossberger.

All jenen Jecken, die ernsthaft darüber nachdenken, sich nach dem
Faschingsball noch hinters Steuer zu setzen, empfiehlt der
FinanceScout24-Geschäftsführer einen vorherigen Blick in den
Bußgeldkatalog: Wer mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer von der
Polizei erwischt wird, bekommt mindestens 500 Euro Strafe, vier
Punkte in Flensburg und mindestens einen Monat Führerscheinentzug.
Wer sich auffällig verhält, muss unter Umständen schon ab 0,3
Promille seine Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr oder sogar länger
abliefern. Zusätzlich gibt es noch eine Geldstrafe. Die Grenze zur
absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer mit einem
derart hohen Alkoholgehalt im Blut aus dem Verkehr gezogen wird, muss
mindestens sechs Monate auf den Führerschein verzichten, bekommt vier
Punkte und eine meist vierstellige Geldstrafe. Wichtig: Man sollte
auch den Restalkohol nicht vergessen. "Wer zu tief ins Glas geschaut
hat und am nächsten Morgen wieder fahren muss, kann bei einer
Polizeikontrolle mitunter sein blaues Wunder erleben", warnt
Schlossberger.

Dieses Jahr hat die Polizei übrigens angekündigt, in der heißen
Phase des Karnevals auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
verschärft zu kontrollieren. Die Veranstalter von Umzügen, Bällen
oder Sitzungen sind dafür verantwortlich, dass kein Schnaps oder
hochprozentige Mixgetränke an Minderjährige ausgeschenkt werden. Auch
dürfen Jugendliche unter 16 Jahren Faschingsbälle gar nicht besuchen.
Für 16- bis 18-Jährige ist um Mitternacht Schluss. Sind
Erziehungsberechtigte dabei, gibt es keine zeitlichen Begrenzungen.

Noch einen letzten Tipp hat FinanceScout24 für alle Faschings-Fans
parat: Ohne eine private Haftpflichtversicherung sollte man sich zwar
ohnehin nicht durchs Leben bewegen; sie ist die wichtigste
Versicherung in jedem Haushalt. An den närrischen Tagen gelte das
aber ganz besonders. Günstige Policen gibt es bereits ab 25 Euro
Jahresbeitrag.

Über Preise und Leistungsumfang von
Privathaftpflichtversicherungen informiert der Vergleichsrechner von
FinanceScout24:
http://www.presseportal.de/go2/vergleich_haftpflichtversicherung

Über FinanceScout24:

Die FinanceScout24 GmbH betreibt eines der größten deutschen
Finanzportale im Internet und bietet ihren Nutzern den kostenlosen
Vergleich und den Online-Abschluss von Versicherungen, Produkten zur
Altersvorsorge, Baufinanzierungen, Ratenkrediten, Geldanlageprodukten
sowie Strom-, Gas- und Telekommunikationstarifen. Dabei sorgt
FinanceScout24 für Transparenz bei allen relevanten
Finanzentscheidungen.

FinanceScout24 ist Teil der Scout24-Gruppe, deren Angebote
monatlich rund 8 Millionen Menschen nutzen. Als starker Partner
unterstützt Scout24 seine Kunden bei wichtigen Entscheidungen,
insbesondere in den Lebensbereichen Wohnen, Mobilität, Job,
Partnerschaft und Finanzen. Neben FinanceScout24 zählen AutoScout24,
ElectronicScout24, FriendScout24, ImmobilienScout24, JobScout24 und
TravelScout24 sowie das Portal Jobs.de zur Scout24 Gruppe. Scout24
ist Teil des Deutsche Telekom Konzerns.



Pressekontakt bei FinanceScout24:

Dr. Günter Kast
Rosenheimer Straße 143b
81671 München
Tel.: + 49 (0)89 189 690 205
E-Mail: guenter.kast(at)financescout24.de
URL: www.financescout24.de

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Datum: 15.02.2011 - 13:10 Uhr
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