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Tagfahrleuchten: EU-Vorschrift gilt nur für neue Fahrzeugmodelle

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(LifePR) - Mit Stichtag 7. Februar 2011 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die den Automobilherstellern die serienmäßige Ausstattung von neu auf den Markt kommenden Modellen mit Tagfahrleuchten ab diesem Zeitpunkt vorschreibt. Dabei handelt es sich um spezielle Frontleuchten, die sich automatisch einschalten, wenn der Motor angelassen wird. In rund 20 europäischen Ländern ist Tagfahrlicht national bereits voll oder eingeschränkt vorgeschrieben. Ab dem 7. August 2012 wird eine ähnliche EU-Vorschrift auch für alle neuen Nutzfahrzeuge kommen. Für motorisierte Zweiräder gilt hingegen schon seit einiger Zeit Lichtpflicht bei Tag und Nacht.
Österreich hob die Beleuchtungspflicht für Tagfahrten inzwischen wieder auf, mit der Begründung: Beleuchtete Fahrzeuge seien besser sichtbar, Radfahrer und Fußgänger hingegen würden bei einer allgemeinen Lichtpflicht weniger auffallen. Die Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) gab für diese Befürchtung jetzt Entwarnung. In einer mehr als zwei Jahre dauernden Untersuchung seien "sicherheitsrelevante Einflüsse auf schwächere Verkehrsteilnehmer in verschiedenen Szenarien nicht zu messen". Tagfahrlicht gefährde Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer nicht. Wie die Unfallforscher empfiehlt auch der ARCD seit Langem, vor allem bei Regen, trübem Wetter und starken Hell-Dunkel-Kontrasten, wie sie z. B. in Alleen vorkommen, tagsüber freiwillig mit Licht zu fahren.
Die steigende Nachfrage auf dem Zubehörmarkt zeigt, dass viele Autobesitzer schon jetzt ihr Fahrzeug mit Tagfahrlicht nachrüsten wollen. Derzeit bieten noch viel zu wenig Hersteller die speziellen Leuchten für ihre Modelle als Erstausstattung an. Sachverständigenorganisationen wie TÜV, DEKRA und KÜS warnen zugleich vor dem unsachgemäßen Selbsteinbau. Es seien eine Reihe von Vorschriften zu beachten, um nicht bei Kontrollen die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug zu gefährden. So dürfen Tagfahrleuchten nur alleine betrieben werden, nicht aber zusammen mit dem Abblendlicht. Der Gesetzgeber schreibt strenge Regeln vor, welche Abstände zur Fahrbahnoberfläche, zum Außenrand des Fahrzeugs und für die Leuchten untereinander eingehalten werden müssen. Experten empfehlen, versierte Fachwerkstätten mit dem nachträglichen Einbau von Tagfahrleuchten zu betrauen. Gleichzeitig fordert der ARCD die Hersteller auf, nicht erst künftig auf den Markt kommende Modelle, sondern jeden Neuwagen mit Tagfahrlicht auszustatten.





Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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Datum: 10.02.2011 - 12:04 Uhr
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