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Die Zahnzusatzversicherung ist keine Lösung, wenn der Zahnarzt schon wartet

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Wer für eine notwendige Zahnersatzmaßnahme eine Zahnzusatzversicherung neu abschließt, wird ins Leere laufen. Die Versicherungenübernehmen nur Behandlungen, die nachdem Versicherungsbeginn notwendig geworden sind.


(IINews) - Ein brennendes Haus kann man nicht versichern, so ein geflügeltes Sprichwort. So verhält es sich auch mit der Zahnzusatzversicherung. Wenn der Zahnarzt schon mit Terminen und Heil- und Kostenplänen in Wartestellung steht, dann hilft für diesen konkreten Fall die Zahnzusatzversicherung nicht mehr. Vielfach entsteht der Bedarf für eine Zahnzusatzversicherung erst im Behandlungsstuhl - doch dann ist es zu spät.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Die Zahnzusatzversicherung soll das Kostenrisiko beim Zahnarzt reduzieren, da die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren erheblich gedrosselt wurden. Wer auf hochwertigen Zahnersatz nicht verzichten will, muss also entweder tief in die eigene Tasche greifen oder eben auf die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung zurückgreifen.

In den letzten Jahren mussten zur Zahnzusatzversicherung die Beiträge immer wieder angepasst werden. Der Grund hierfür ist naturgemäß in der Entwicklung der Kosten zu sehen. Viele Kunden sind der festen Überzeugung, dass man die eingezahlten Beiträge irgendwie wieder herausbekommen muss. Doch wer mit dieser Vorstellung eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, lässt lieber die Finger davon. Denn letztendlich verursachen solche Kunden sehr hohe Kosten, die dann auf alle Versicherten umgelegt werden müssen.

Zahlreiche neue Tarife sind im Bereich der Zahnzusatzversicherung in den letzten Jahren auf den Markt gekommen. Eines haben fast alle Gesellschaften gemeinsam: die sogenannte Leistungsstaffelung. Nach Ablauf der Wartezeit von acht Monaten werden Kosten nicht in unbegrenzter Höhe übernommen, sondern über einen Zeitraum von mehreren Jahren nur begrenzt übernommen. Der Grund liegt klar auf der Hand. Kunden, die mit einem bereits sanierungsbedürftigen Gebiss eine Zahnzusatzversicherung abschließen, können nicht sofort mit der vollen Behandlung beginnen.





Patienten, die jedoch über ein gesundes Gebiss verfügen, brauchen sich über die Erstattung bei einer notwendigen Maßnahme keine Gedanken machen. Die Leistung der Zahnzusatzversicherung im Zusammenspiel mit der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist auch schon nach ein, zwei Jahren ausreichend.

Bildquelle: schemmi, www.pixelio.de

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Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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