Härtere Sanktionen in Italien / Bußgelder für Verkehrsverstöße zu Jahresbeginn erhöht / ADAC empfieh
(ots) - Seit dem 1. Januar 2011 gelten in Italien
strengere Geldsanktionen bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung.
Wie der ADAC meldet, erfolgte die Erhöhung im Rahmen der gesetzlich
alle zwei Jahre vorgesehenen Anpassung an den italienischen
Lebenshaltungskostenindex. Dieser stieg aktuell um 2,4 Prozent. Bei
Delikten wie zum Beispiel Missachtung der Vorfahrt werden Bußgelder
zwischen 159 und 639 Euro fällig, bei Parkverstößen drohen 39 bis 318
Euro Strafe und das Nichtanlegen des Gurtes wird mit einer Buße
zwischen 80 und 318 Euro belangt. In Italien wird immer zunächst der
Mindestbetrag verhängt, erst wenn dieser nicht binnen 60 Tagen
bezahlt wird, erhöht sich die Sanktion. Angesichts der zahlreichen
Verkehrskontrollen und hohen Bußgelder sollten sich Italien-Reisende
strikt an die Verkehrsvorschriften halten. Alkoholfahrten mit einer
Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,5 Promille können dort sogar mit
der Enteignung des Kfz geahndet werden.
Zwar hat Deutschland bereits am 28. Oktober 2010 den EU-weiten
Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern aus
Verkehrsverstößen umgesetzt, allerdings ist ein entsprechender Akt in
Italien noch nicht erfolgt. Das bedeutet: Wer sein Bußgeld in Italien
nicht an Ort und Stelle bezahlen muss, der kann zwar dafür in
Deutschland derzeit noch nicht belangt werden. Allerdings droht eine
Vollstreckung vor Ort beim nächsten Italien-Urlaub. Ungewiss ist,
wann der italienische Gesetzgeber die EU-Regelung in sein Recht
aufnimmt und dadurch grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen
möglich sein werden.
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Datum: 04.02.2011 - 10:46 Uhr
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