Baugeld Tipp der Woche: Abstürzende Ziegelsteine – welche Bauversicherung wichtig ist
(IINews) - von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG
Wo gearbeitet wird, fallen auch Späne, sagt ein altes Handwerkersprichwort. Und eine Baustelle ist auch ein unfallträchtiger Ort. Wenn etwas passiert, regeln verschiedene Bauversicherungen den Schaden – zumindest den finanziellen.
Plötzlicher Wassereinbruch im Neubau kann verheerende Folgen haben: Damit der Bauherr in solchen und ähnlichen Fällen nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, gibt es die Bauwesensversicherung – auch Bauleistungsversicherung genannt. Für ein 250.000 Euro teures Bauvorhaben gibt es diese Versicherung ab etwa 250 Euro.
Neben dem Schaden am Objekt ist auch der Schaden für Unbeteiligte ein großes Risiko: Das regelt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese sollte mindestens eine Deckungssumme von drei Millionen Euro haben. Viele Verträge haben bereits eine Absicherung von Bauarbeiten bis zu 30.000 Euro inkludiert; nur beim Neubau oder größeren Modernisierungen muss dann die Bauhaftpflichtversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Wichtig auch: Später, beim selbst bewohnten Eigenheim, greift die Privathaftpflicht. Und bei manchen Anbietern sind auch vermietete Einliegerwohnungen inbegriffen.
„Ein ausreichender Versicherungsschutz auf der Baustelle ist existenziell notwendig“, mahnt Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG. „Kommt beispielsweise eine Person zu Schaden, dann können die Geldforderungen so hoch sein, dass der Bauherr noch vor Einzug ins Haus schon finanziell ruiniert ist“, beschreibt Rex. Extrem wichtig ist auch das Durchlesen der Vertragsbedingungen, die sich in Details stark unterscheiden können – und eventuell weitere Absicherungen notwendig machen. So ist zum Beispiel eine Absicherung gegen Feuer nicht in der Bauwesensversicherung enthalten.
Baugeld Spezialisten-Tipp:
„Wenn dann Freunde und Verwandte auf der Baustelle mithelfen, müssen auch diese versichert werden“, sagt Marcus Rex: „Private Bauhelfer“ müssen kraft Gesetzes über die Berufsgenossenschaft Bau gegen Unfall versichert sein. Die Meldung dazu kann einfach online durchgeführt werden. „Eine zusätzliche Bauhelferunfallversicherung macht Sinn, sofern die Helfer nicht selbst schon privat versichert sind“, ergänzt Rex.
Auch die Banken fordern von ihren Kreditnehmern ausreichend Versicherungsschutz, damit im Schadensfall nicht gleich die ganze Finanzierung platzt. Die sogenannte Restschuldversicherung ist ohnehin Standard, darüber hinaus will das Kreditinstitut auch über die weiteren Versicherungen am Bau informiert werden.
Die aktuellen Finanzierungsrahmenbedingungen im Überblick: Der Euro legt gegenüber dem US-Dollar zu, findet zu alter Stärke zurück. Noch sind die Zinsen im Euro-Raum niedrig, allerdings ist auch die Inflation um zwei Prozent gestiegen. Das gilt gemeinhin als natürlicher Hinweis dafür, dass die Europäische Zentralbank die Zinsen erhöhen könnte, was die Gemeinschaftswährung stützt – und Kredite teurer macht. Entsprechend entwickelt sich der Bund-Future als Referenzgröße für die Entwicklung der Bauzinsen nach unten, wodurch die Bauzinsen prognostisch einen leichten Trend nach oben zeigen.
Kurz erklärt: Was ist eigentlich die Restschuldversicherung?
Die Restschuldversicherung ist eine abgewandelte Form der Risikolebensversicherung. Da eine Immobilie in der Regel mit hohen Beträgen finanziert wird und die Schuldrückzahlung maßgeblich mit der Arbeitskraft des Hauptverdieners zusammenhängt, möchte die Bank sicherstellen, dass im Todesfall der Kredit getilgt werden kann.
Während eine Risikolebensversicherung einmal über einen bestimmten Festbetrag abgeschlossen wird und dieser Festbetrag dann ausgezahlt wird, wenn der Versicherte stirbt, ist die Besonderheit der Restschuldversicherung, dass ihre Deckungssumme abnimmt. Und zwar sinkt dieser Betrag – und damit auch die Versicherungsgebühr – in gleicher Höhe, wie das Darlehen getilgt wird. Mit Ablauf des Darlehens erlischt auch die Versicherung.
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Yvonne Hockling
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Datum: 04.02.2011 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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