Richtiges Verhalten im Schadensfall bei Autoversicherungen
Wie man sich im Schadensfall gegenüber seiner Autoversicherung verhält und welche Fehler man dabei machen kann, zeigt der Ratgeber des Fachportals kfz-rechner.net.
(IINews) - Kfz-Rechner.net informiert: Ein Unfall mit dem Auto passiert schneller, als viele Menschen denken. Eine kleine Unachtsamkeit oder eine noch so kurze Ablenkung können bereits die Ursache für einen verheerenden Unfall sein. In einem solchen Fall muss die Autoversicherung mit der Schadensregulierung beauftragt werden.
Ein Unfall
Wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat, hängt vor allem von der Schwere des Unfalls ab und von der Höhe des zu erwartenden Schadens.
Ein Schadensfall könnte beispielsweise sein, wenn jemand versucht, aus einer Parklücke herauszufahren und dabei leicht das vordere Fahrzeug schrammt. Ein kleiner Kratzer ist entstanden.
Unfallverursacher sowie Geschädigter sind beide vor Ort. Der Verursacher gibt es zu und der Geschädigte verzichtet auf die Anwesenheit der Polizei.
Eine solche Situation lässt sich häufig regeln, indem die persönlichen Daten ausgetauscht werden, bestenfalls mit einem Vergleich der Personalausweise.
Der Verursacher meldet den Schadensfall schnellstmöglich seiner Versicherung, welche alles Weitere regelt. Besteht allerdings nach einem Unfall Uneinigkeit zwischen den Parteien, ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, die für die Klärung sorgen soll.
Rückstufung im Schadensfall
Muss die Kfz-Versicherung einen entstandenen Schaden begleichen, hat der Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten. Er kann den entstandenen Schadensersatzanspruch innerhalb eines Jahres an die Versicherung zurückzahlen.
Das kann sich lohnen, wenn der Schaden in einem Rahmen liegt, den man verkraften kann, und behält dafür seinen Schadensfreiheitsrabatt.
Ist allerdings ein größerer Schaden entstanden und der Verursacher hat die finanziellen Mittel nicht, um diesen zu begleichen, tritt die Versicherung ein, aber mit dem Endergebnis der Rückstufung. Das bedeutet, dass sich der Versicherungsbeitrag prozentual erhöht.
Eine solche Rückstufung kann schnell mehrere Hundert Euro ausmachen.
Allerdings hat der Versicherte nach jedem Schadensfall und jeder Rückstufung ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat ab Leistungsübernahme oder Regulierungsverweigerung kann der Versicherte seine Kfz-Versicherung wechseln.
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Datum: 25.01.2011 - 15:55 Uhr
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