Wie errechnet sich der Beitrag Krankenversicherung?
Auf den ersten Blick mag einem die Berechnung für den Beitrag Krankenversicherung keinesfalls nachvollziehbar erscheinen, vor allem Laien haben dabei große Probleme, diesen nachvollziehen zu können.
(IINews) - Auf den ersten Blick mag einem die Berechnung für den Beitrag Krankenversicherung keinesfalls nachvollziehbar erscheinen, vor allem Laien haben dabei große Probleme, diesen nachvollziehen zu können. Zunächst einmal unterscheidet man vor allem den Beitrag für eine private und eine gesetzliche Krankenversicherung. Da allerdings die meisten Bürger als Arbeitnehmer tätig sind, ist sicherlich der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung am interessantesten, wie sich dieser errechnet.
In Deutschland ist es so, dass nicht jeder den gleichen Beitrag Krankenversicherung bezahlen muss, sondern dass für jeden Bürger dieser individuell berechnet wird. Dabei ist der Beitrag in der Gesetzlichen recht einfach zu berechnen. Jede GKV hat einen festgelegten Versicherungssatz. Damit ist der prozentuale Satz gemeint, welcher sich auf das Bruttoeinkommen des Versicherungsnehmers bezieht. Ganz allgemein kann man sagen, dass dieser Versicherungssatz in etwa 14 Prozent beträgt.
Möchte man nun wissen, wie hoch der Beitrag Krankenversicherung ist, muss man einfach 14 % seines Bruttoeinkommens berechnen. Glücklicherweise ist es allerdings in Deutschland so, dass die Hälfte dieses Beitrages vom Arbeitgeber getragen wird. So muss man aus eigener Tasche in etwa 7 % seines Bruttoeinkommens für die Krankenversicherung bezahlen.
Etwas anders gestaltet sich das Ganze, wenn man den Beitrag für eine private Krankenversicherung berechnen möchte. Hier gibt es keinen festen Versicherungssatz. Der Beitrag in der PKV setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Wichtig für die Berechnung ist hier das Geschlecht, Alter und der Gesundheitszustand. Versicherungsnehmer müssen sich hierbei vor Vertragsschluss einem Gesundheitscheck unterziehen. Fällt dieser negativ aus, kann eine PKV einen Versicherungsnehmer auch einfach ablehnen.
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Datum: 21.01.2011 - 19:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Versicherung
Meldungsart: PresseMitteilung
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Freigabedatum: 21.01.2011
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