Hausratversicherung - Aufgepasst bei Bargeld im Haus
In unseren vier Wänden leben wir nicht nur, sondern auch viele wichtige und liebgewonnene Dinge befinden sich hier. Darum ist die Hausratversicherung unverzichtbar wenn es darum geht, zumindest finanziell einen Schaden zu ersetzen.
(IINews) - Die Hausratversicherung ist eigentlich für jeden unverzichtbar, der etwas auf seine eigenen vier Wände hält. Im Schadensfall deckt dieser Versicherungsschutz eine große Palette an Risiken ab, darunter z. B. Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel und Einbruchdiebstahl. Schließlich lassen sich durch einen Schaden zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommenen Gegenstände nicht ohne weiteres bezahlen, wenn man keinen geeigneten Versicherungsschutz hat. Und die Sachspenden von Nachbarn oder Kirche machen nicht wirklich glücklich.
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Kommt es zum Schadensfall, wird das Ereignis der Versicherung gemeldet. In der Regel lassen sich Schäden relativ einfach dokumentieren, vor allem wenn ein Gutachter sich der Sache annimmt. Bei einem Brand ist offensichtlich was beschädigt wurde, ebenso bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Bei einem Einbruchdiebstahl wird es schon problematischer. Da sich Einbrecher eher selten auf die Dinge der normalen Haushaltsführung wie z. B. Kleidung oder Lebensmittel konzentrieren, empfiehlt es sich, über besondere oder teure Dinge im Haushalt eine Liste zu führen und diese auch der Versicherung vorzulegen, bevor es zu einem Einruch kommt. Aber auch Quittungen über den Kauf des Panoramafernsehers oder der teuren Hifi-Anlage sind als Nachweis ausreichend. Das gilt natürlich auch für Schmuckstücke.
Wird bei einem Einbruchdiebstahl aber eine größere Menge Bargeld entwendet, ist die Beweisführung kompliziert. Kleinere Beträge, z. b. 300 Euro, sind durchaus im Rahmen des Üblichen, was zu Hause aufbewahrt wird, um nicht ständig zum Geldautomaten fahren zu müssen. Geldbeträge, die sich aber im vierstelligen Eurobereich befinden, können von der Versicherung schon einmal angezweifelt werden. Diesbezüglich hat das Amtsgericht München eine Klage eines Einruchopfers abgewehrt, das von seiner Hausratversicherung einen entwendeten Betrag von 2.000 Euro erstattet bekommen wollte.
Wer zu Hause eine solche Summe mit Bargeld aufbewahrt, z. b. weil zur Zählung eines Sparkastens aus dem Vereinsheim dieses mitgenommen wurde, muss schon konkret nachweisen können, ob tatsächlich die beanspruchte Summe im Haushalt zum Tatzeitpunkt auch vorhanden war. Wer für eine größere Anschaffung Bargeld vom Sparbuch abhebt, um einen Teil des Autokaufes bar abzuwickeln, wird es nicht schwer haben die getätigte Abbuchung nachzuweisen. Durch den zeitlichen Zusammenhang mit dem Autokauf kann das Vorhandensein der Geldsumme relativ einfach belegt werden.
Dennoch muss man aber immer darauf achten, wo die Entschädigungsgrenze für entwendetes Bargeld liegt. In unbegrenzter Höhe wird das wohl keine Hausratversicherung übernehmen. Hier hilft immer der frühzeitige Blick in den Versicherungsschein, um sich zu vergewissern, welche Risiken in welcher Höhe versichert sind.
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