Doppelkarte – die Versicherungsbestätigung
Die Doppelkarte, auch Deckungskarte genannt, dient für den Fahrzeughalter als eine Art Versicherungsbestätigung.
(IINews) - Diese gilt als Nachweis für die Fahrerlaubnis in Deutschland. Bei KFZ Anmeldungen oder sogar Ummeldungen werden die Daten auf dieser Karte erneuert oder ergänzt. Seit dem Jahre 2002 wird der Begriff Doppelkarte verwendet. Sie dient für die elektronische Datenübermittlung von verschiedenen Aspekten und bietet einen elektronischen und leichten Weg für die Behörden zu den Versicherungen. Zusätzlich dient die Karte als eine sehr gute Sicherheit für den Fahrzeughalter.
Welche Absichten hat die Doppelkarte?
Die Doppelkarte hat die Aufgabe, einen Versicherungsvertrag konkret abzuschließen. Somit ist diese notwendig, um bei einer Versicherung den Vertrag abschließen zu können. Der Versicherungsnehmer bekommt daher ab dem Tag der Zulassung eine vorläufige Doppelkarte, um die weiteren Wege der KFZ Anmeldung bis zum Erhalt des Versicherungsvertrages überbrücken zu können. Somit bietet diese Karte einen gegenwärtigen Haftpflichtschutz, den jeder Fahrzeughalter braucht.
Diese Voraussetzungen muss jeder Fahrzeughalter erfüllen. Außerdem bekommt der Halter die Karte bei allen gängigen Behörden, die sich mit dem KFZ Bereich befassen. Zusätzlich kann die Doppelkarte bei der Neuanmeldung oder auch bei der Ummeldung eines Fahrzeuges erstellt werden.
Allerdings spielen weitere Aspekte eine sehr wichtige Rolle. Schließlich sollten diese angegeben werden, wenn das Fahrzeug umgeschrieben werden soll. Sollte also ein neuer Halter eingetragen werden, wird dies in der Doppelkarte festgehalten. Selbst wenn eine Wiederzulassung des Fahrzeuges, aus dem Grund, weil dies sichergestellt wurde, gegeben sein, dann muss dies ebenfalls eingetragen werden.
Aus dem Grund spielt die Doppelkarte bei jedem Fahrzeug eine sehr wichtige Rolle. Die verschiedenen Leistungen und Regeln müssen daher eingehalten werden, damit ein Versicherungsschutz bestehen kann.
Fazit: Keine KFZ An- oder Ummeldung, ohne die Doppelkarte der KFZ-Versicherung, bei der man den Vertrag abschließt.
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Datum: 10.01.2011 - 16:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 325797
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Ansprechpartner: Max Neugebauer
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Garbsen
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Kategorie:
Banken und Versicherungen
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.01.2011
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