InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Für die Mieterhöhung ist keine Unterschrift erforderlich

ID: 320939

Mieterhöhung ohne eigenhändige Unterschrift des vermieters möglich


(IINews) - Das Mieterhöhungsschreiben wurde vom Vermieter nicht eigenhändig unterschrieben und endete mit dem Hinweis, dass das Schreiben maschinell erstellt wurde und ohne Unterschrift gültig sei.
Mit der Begründung, dass die Mieterhöhung formell unwirksam sei, stimmte der Mieter der Mieterhöhung nicht zu. Im Mietvertrag war bestimmt, dass Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags nur gültig sind, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Für die Schriftform sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine eigenhändige Unterschrift vor.
Der BGH entschied, dass das Mieterhöhungsverlangen auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam sei. Die Schriftformabrede im Mietvertrag steht der Wirksamkeit nicht entgegen, da die Mieterhöhung weder eine Vertragsergänzung noch eine Vertragsänderung darstellte. Eine Mieterhöhung muss gemäß § 558a BGB nur in Textform erklärt und begründet werden. Das bedeutet, dass die Erklärung schriftlich abzugeben ist und die Person des Erklärenden erkennbar sein soll. Diese Voraussetzungen erfüllte das streitgegenständliche Mieterhöhungsverlangen. (BGH, Urteil v. 10.11.10, Az. VIII ZR 300/09).

Von Thomas Trepnau zu diesem Thema erschienen:
"Mehr Moneten mit Mieterhöhung"

Thomas Trepnau
info(at)trepnau.net
www.trepnau.net



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Thomas Trepnau
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010
Regensburg
info(at)trepnau.net
0157 72085852
http://www.trepnau.net



drucken  als PDF  an Freund senden  Fertiggaragen von MC-Garagen: Da, wo die Meisten kaufen, kauft man am besten Messethema auf der imm cologne 2011  Wärmekomfortmatratzen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.12.2010 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 320939
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Trepnau
Stadt:

Regensburg


Telefon: 0157 72085852

Kategorie:

Haus & Garten


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 191 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Für die Mieterhöhung ist keine Unterschrift erforderlich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Thomas Trepnau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vermögenssicherung durch Immobilien ...

Irland schlüpft unter den „Euro-Schutzschirm“. Griechenland hat bereits die Verlängerung der Rückzahlungsdauern der Staatskredite angekündigt. Portugal wackelt. Das ist alles erst der Anfang. Welcher Weg für die Staaten aus der Schulde ...

Alle Meldungen von Thomas Trepnau



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.256
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 298


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.