Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Durch Rechnen sparen / Rabatt erhalten: Schaden selbst bezahle
(ots) -
Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos
ziert eine hässliche Beule. Die eigene Schuld steht außer Frage.
Normalerweise muss man seiner Kfz-Haftpflichtversicherung jeden
Schaden melden, doch es gibt eine Ausnahme von dieser Regel, den
Bagatellschaden. Oftmals lohnt es sich nicht, eine kleine Beule von
der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen zu lassen. Eine Faustregel
besagt: Bei Schäden bis zu 600 Euro lohnt es sich, darüber
nachzudenken, ob man den Schaden selbst bezahlt und damit eine
Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts vermeidet. Bis zu
welcher Schadenhöhe man von einem Bagatellschaden reden kann, ist in
den Versicherungsbedingungen geregelt. Die HUK-COBURG empfiehlt
darum, sich bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer schlau zu machen.
Schadenfreiheit bedeutet übrigens, dass ein Vertrag ein Jahr
hindurch unfallfrei besteht. Je länger jemand unfallfrei fährt, umso
größer wird der Rabatt, den die Versicherung ihm dafür einräumt.
Stellt sich im Nachhinein heraus: Die Regulierung kommt doch
teurer und/oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt wäre
günstiger gewesen, lässt sich die Entscheidung noch revidieren. Der
Versicherungsnehmer kann den Unfall während des laufenden Jahres, in
dem er sich ereignete, nachmelden. Sein Versicherer erstattet ihm
dann seine Auslagen zurück. Ereignet sich ein Schaden erst im
Dezember, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres
angezeigt werden.
Derjenige, dessen Vertrag in einer sehr niedrigen
Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft ist, sollte sich auf jeden
Fall erkundigen, ob sich Selberzahlen für ihn wirklich lohnt. Bei der
HUK-COBURG beispielsweise behält ein Unfallfahrer, der in der
niedrigsten SF-Klasse fährt, seinen Rabatt.
Ohne Polizei: Unfall selber protokollieren
Bei reinen Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht mehr,
um den Unfall aufzunehmen. Darum gehört ein europäischer
Unfallbericht unbedingt ins Handschuhfach. Füllen die Beteiligten ihn
sorgfältig aus, sind alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen
beantwortet. Übrigens ist dieser Bericht bei Verkehrsunfällen in
Deutschland kein Schuldanerkenntnis. Er wird von den Beteiligten
ausgefüllt, unterschrieben und an die jeweils zuständigen Versicherer
geschickt. Den Unfallbericht gibt es beim eigenen Kfz-Versicherer.
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Datum: 20.12.2010 - 11:27 Uhr
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