EANS-News: Bericht gem§ 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 und § 95 Abs 6 AktG
(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen/Bericht gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 und § 95 Abs 6 AktG
Wien, 15. Dezember 2010 - (euro adhoc) - Stock Option Programm
Der Vorstand ist laut 4.11 der Satzung gem § 159 Abs 3 AktG
ermächtigt, bis 13.06.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
bedingte Kapitalerhöhung bis zu einem Nennbetrag von EUR 855.000,00
einmal oder in mehreren Tranchen für die Einräumung von
Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder
des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens zu beschließen (genehmigtes bedingtes Kapital 2008).
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 hat der Vorstand beschlossen, von
dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der
Gesellschaft um EUR 855.000 bedingt durch die Ausgabe von bis zu
855.000 Stück neuer auf Inhaber lautender Stückaktien (Stammaktien)
mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,- zu erhöhen. Die
Erhöhung des Grundkapitals wird nur soweit durchgeführt, als die
Optionsberechtigten von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Der
Beschluss des Vorstands bedarf eines genehmigenden Beschlusses durch
den Aufsichtsrat. Mindestens 14 Tage vor Zustandekommen des
Aufsichtsratsbeschlusses ist gem § 82 Abs 9 iVm Abs 8 BörseG ein
Bericht gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 AktG zu veröffentlichen. Die
börserechtliche Veröffentlichung ersetzt die aktienrechtliche
Veröffentlichung (§ 82 Abs 10 BörseG).
Die Optionen können alternativ auch durch eigene Aktien bedient
werden. Der Vorstand ist weiters berechtigt eigene Aktien zur
Bedienung von Aktienoptionen auszugeben und hat beschlossen von
dieser Ermächtigung im Ausmass von 105.000 weiteren Aktienoptionen
Gebrauch zu machen, sodass insgesamt 960.000 Aktienoptionen
eingeräumt werden sollen. Da somit Optionen ausgegeben werden sollen,
die (auch) durch eigene Aktien bedient werden sollen, erstatten der
Vorstand und der Aufsichtsrat hiermit den Bericht § 159 Abs 2 Z 3
AktG auch gemäß § 95 Abs 6 AktG.
Grundsätze und Leistungsanreize, die den Aktienoptionen zu Grunde
liegen
Mit der Optionseinräumung soll die Motivation der
Optionsberechtigten, zur Wertsteigerung der Gesellschaft beizutragen,
erhöht werden.
Eingeräumte und einzuräumende Optionen
Bislang wurde folgende Anzahl an Aktienoptionen eingeräumt (exklusive
verfallener und ausgeübter Optionen):
Optionsberechtigte Anzahl der Optionen
Aufsichtsratsmitglieder
Michel Gréco(Vorsitzender) 43.750
Ernst Afting 51.250
James R. Sulat 42.500
David Ebsworth 45.000
Hans Wigzell 45.000
Vorstandsmitglieder
Gerd Zettlmeissl (Vorsitzender) 473.500
Thomas Lingelbach 350.000
Reinhard Kandera 186.000
Mustapha Leavenworth Bakali 50.000
Leitende Angestellte 830.900
Übrige Arbeitnehmer 221.525
Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften 731.342
Summe 3.070.767
Es sollen nunmehr weitere 960.000 Optionen, hievon 90.000 an
Arbeitnehmer, 240.000 an leitende Angestellte, 230.000 an Angestellte
von Tochterunternehmen sowie 100.000 an das Vorstandsmitglied Gerd
Zettlmeissl, 100.000 an das Vorstandsmitglied Thomas Lingelbach,
100.000 an das Vorstandsmitglied Stapha Bakali und 100.000 an das
Vorstandsmitglied Reinhard Kandera eingeräumt werden, wobei die
Optionen zum Teil durch das oben genannte neue bedingte Kapital und
zum Teil durch eigene Aktien bedient werden sollen, daher wird der
Bericht auch gem § 95 Abs 6 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat
erstattet. Das Ausmaß der den einzelnen Mitarbeitern anzubietenden
Aktienoptionen wurde mittels Vorstandsbeschluss unter
Berücksichtigung der im ESOP 2008 näher festgelegten Kriterien
bestimmt. Die Zuteilung der Optionen an die Vorstandsmitglieder
obliegt dem Aufsichtsrat.
Wesentliche Bedingungen der Aktienoptionsverträge
(i) Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der näheren
Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die wesentlichen
Bestimmungen des ESOP 2008 beinhaltet, pro zugeteilter Aktienoption
gegen Zahlung des Ausübungspreises eine Aktie der Gesellschaft zu
erwerben. Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die
Optionsberechtigten bei Ausübung der Option an die Gesellschaft
bezahlen müssen, beträgt EUR 9,22 (letzter Schlusskurs der
Intercell-Aktie vor dieser Veröffentlichung). Sollte der Schlusskurs
am Tag vor dem Aufsichtsratsbeschluss, höher sein, so ist dieser der
Ausübungspreis.
(ii) Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer
Ausübungshürde gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der
Schlusskurs der Intercell-Aktie am Tag vor Beginn eines
Ausübungsfensters mindestens 15 Prozent über dem Ausübungspreis
liegt.
(iii) Die Laufzeit der Optionen ist befristet mit dem Ablauf des
Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden
Kalenderjahr. Die zugeteilten Optionen können generell zu jeweils 25
% im zweiten, dritten, vierten und fünften auf das Jahr der Zuteilung
folgenden Kalenderjahr erstmals ausgeübt werden. Für Optionen, die
als besonderer Anreiz - insbesondere im Rahmen der Einstellung von
Führungskräften - eingeräumt werden, kann die erstmalige Ausübbarkeit
abweichend festgelegt werden. Im Falle eines Kontrollwechsels durch
Übernahme von mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile an der
Gesellschaft werden alle ausstehenden Optionen mit Wirksamkeit der
Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die Ausübung jeweils nur während
eines Ausübungsfensters erfolgen.
(iv) Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von jeweils bis zu vier
Wochen, die vom Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein
jährliches Ausübungsfenster beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder
ordentlichen Hauptversammlung während der Laufzeit der Optionen, in
denen die Optionen ausgeübt werden können. Der Vorstand kann ein
weiteres Ausübungsfenster pro Jahr festlegen. Die erstmalige
Ausübbarkeit der Optionen wird dadurch nicht berührt.
(v) Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.
(vi) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene
Aktien besteht nicht.
(vii) Der ESOP 2008 liegt im Geschäftsraum der Gesellschaft zur
Einsicht jedes Aktionärs auf. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des ESOP 2008 erteilt.
Wien, am 15. Dezember 2010
INTERCELL AG
Vorstand
Aufsichtsrat
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Intercell AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Intercell AG
Gerald Strohmaier
Tel. +43 1 20620-1229
investors(at)intercell.com
Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Verhältnis 3 : 1 im"> 2002 INTERCELL AG" alt="EANS-News: Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung
2002 INTERCELL AG">
Datum: 15.12.2010 - 19:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 316188
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Biotechnologie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 511 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"EANS-News: Bericht gem§ 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 und § 95 Abs 6 AktG"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Intercell AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).