Pressemitteilung betreffend der Klage des Masseverwalters von Bernard
Madoff gegen 2020 Medici
(ots) - Die Anschuldigungen, die Herr Irving H.
Picard in seiner Klage gegen Medici und Frau Sonja Kohn erhebt, sind
gänzlich haltlos, unwahr und entbehren jeder rechtlichen Grundlage.
Medici und Frau Sonja Kohn wurden, wie viele andere führende
Finanzinstitutionen und erfahrene Anleger, von Madoff betrogen.
Weder Medici noch Frau Sonja Kohn waren zu irgendeinem Zeitpunkt
Komplizen in Bernard Madoff's betrügerischen Machenschaften und
dessen Ponzi Scheme.
Ganz im Gegenteil: Frau Sonja Kohn ist selbst Opfer des Madoff
Betruges in dreifacher Hinsicht: als Anlegerin in die Herald Fonds,
als Gesellschafterin von Medici und vor allem auch als Person, die
seit dem Bekanntwerden des Madoff Betruges falschen öffentlichen
Anschuldigungen ausgesetzt ist, die sie persönlich diskreditieren und
verleumden.
In Wahrheit haben weder Medici, noch Frau Kohn oder noch irgendein
Mitglied ihrer Familie Gelder von einem der Herald Fonds oder einem
sonstigen Madoff Fonds behoben und schon gar nicht bevor dieser sein
Geständnis über den Betrug ablegte. Die einzigen Zahlungen und
Behebungen, die ausgezahlt wurden, gingen an Anleger der jeweiligen
Fonds und waren völlig im Einklang mit dem gewöhnlichem
Geschäftsbetrieb und den internationalen Standards für
Finanzdienstleister und die Fondsindustrie.
Weder Medici noch Frau Sonja Kohn haben jemals Kick-backs
erhalten. Sämtliche Dienstleistungen, die erbracht wurden, waren
immer in Einklang mit geltendem Recht und allgemein gültigen
Geschäftspraktiken.
Unmittelbar vor Ablauf der zweijährigen Frist zur Anmeldung von
Ansprüchen am 15. Dezember 2010, brachte Herr Picard mehrere hunderte
Zivilklagen ein, unter Außerachtlassung der tatsächlichen Sachlage
und ohne rechtlich substantiiertes Vorbringen zu erstatten.
Zwei dieser zahlreichen Klagen betreffen Medici und Frau Kohn; diese
Klagen widersprechen sich inhaltlich in den wesentlichen Punkten.
Bevor Madoff seinen Betrug öffentlich machte, war er einer der höchst
angesehenen Broker an der Wall Street und, unter anderem, auch
Vorsitzender der NASDAQ und Berater der US Börsenaufsicht SEC (U.S.
Securities and Exchange Commission) und so wie alle anderen, hatten
weder Medici noch Frau Kohn das geringste Verdachtsmoment über seine
betrügerischen Machenschaften. Alle nunmehr vorgebrachten
Anschuldigungen gegen Medici und Frau Kohn basieren auf einer
unzulässigen und verzerrten ex-post Betrachtung.
Die SEC untersuchte Bernard Madoff und seine Unternehmen mehrmals
zwischen 1992 und 2008. Im Abschlussbericht der letzten und 18 Monate
andauernden Untersuchung der SEC heißt es wörtlich: "The staff found
no evidence of fraud".
In dieser Angelegenheit werden weltweit übliche Geschäftsabläufe-
und beziehungen in unzulässiger Weise verzerrt und wahrheitswidrig
dargestellt. Dadurch wird versucht, eine durchaus spannend zu
lesende, jedoch von der Realität weit entfernte Geschichte zu
konstruieren.
Rückfragehinweis:
Dr. Clemens Trauttenberg
WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH
Tel.: 0043 1 51510 5750 oder clemens.trauttenberg(at)wolftheiss.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/12018/aom
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.12.2010 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 315647
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Klage gegen 2020 Medici (ehemals Bank Medici) ("MEDICI"), Frau Sonja Kohn, Unicredit, Bank Austria u
Telefon:
Kategorie:
Banken und Versicherungen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 119 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Pressemitteilung betreffend der Klage des Masseverwalters von Bernard
Madoff gegen 2020 Medici"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
2020 Medici AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).