Verkehrsverstöße werden künftig in der EU grenzüberschreitend verfolgt
(LifePR) - Künftig sollen Verkehrsdelikte EU-weit gesühnt werden. Die Verkehrsminister der Europäischen Union einigten sich am Freitag in Brüssel auf ein Gesetz für eine grenzüberschreitende Verfolgung. Dem muss das Europäische Parlament noch zustimmen. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung - die neue Regelung könnte dann in der gesamten Union ab 2013 in Kraft treten.
Deutschland vollstreckt schon seit dem 1. Oktober 2010 Bußgeldbescheide aus dem Ausland. Voraussetzung allerdings ist, dass der fällige Betrag 70 Euro übersteigt. Bei Delikten wie Alkohol oder Drogen am Steuer, zu schnellem Fahren, Handy-Telefonaten hinter dem Lenkrad oder dem Überfahren einer roten Ampel können EU-Staaten jetzt den Austausch der Halterdaten verlangen - ebenso beim Fahren ohne Gurt oder Helm und bei falscher Benutzung eines Fahrstreifens.
In Deutschland ist die Halterhaftung derzeit ausgeschlossen, in vielen europäischen Ländern wird sie hingegen praktiziert, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann. Beruft sich der deutsche Halter auf sein gesetzlich verankertes Recht zur Aussageverweigerung über die Identität eines mit ihm eng verwandten Fahrers, kann die Buße nicht vollstreckt werden. Nach EU-Angaben liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, drei Mal höher als bei einheimischen Fahrern. ARCD
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
Datum: 03.12.2010 - 15:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 308990
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Windsheim
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 141 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verkehrsverstöße werden künftig in der EU grenzüberschreitend verfolgt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).