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Neuwagenkauf: Jeder 2. Kunde bestellt derzeit Winter- oder Ganzjahresreifen dazu

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Gesetzesänderung zur Winterreifenpflicht lässt Nachfrage anspringen. Andrang aus Süd- und Ostdeutschland besonders hoch.


(IINews) - Winterreifenbestellungen beim Neuwagenkauf haben in den letzten Wochen sukzessive zugenommen. Fast 30 Prozent aller Verbraucher orderten auf dem Portal MeinAuto.de innerhalb der letzten 10 Tage Winterreifen zum Neuwagenkauf hinzu. Rechnet man Ganzjahresreifen (21 Prozent) mit ein, so ist es sogar jeder 2. Kunde, der wintertaugliche Reifen zusätzlich bestellt. Damit hat sich die Nachfrage seit August (11 Prozent Winterreifen / 14 Prozent Ganzjahresreifen) fast verdoppelt. "Seit der Bekanntgabe der geplanten Winterreifenpflicht im Oktober verzeichnen wir einen deutlichen Nachfrageanstieg. Dass derzeit jeder 2. Kunde M+S Reifen mitbestellt, liegt jedoch sicher auch am bundesweiten Schneechaos der letzten Tage.", beschreibt Branchenexperte Alexander Bugge vom Neuwagenportal MeinAuto.de die Situation.

Nachfrage im Süden stärker als im Norden

Besonders groß ist die Nachfrage nach wintertauglichen Reifen bei Verbrauchern aus Süddeutschland (44 Prozent) und Ostdeutschland (30 Prozent). Aus diesen Regionen stammen mit 74 Prozent mehr als zwei Drittel aller Winterreifenbestellungen im Monat November. "Die Menschen aus dem Süden und Osten Deutschlands sind schlechte Wetterverhältnisse, Eis und Kälte im Winter gewohnt. Allerdings sorgen die Winterreifenpflicht, die Minustemperaturen und der Schneefall der letzten Tage offenbar auch bei Verbrauchern im Westen und Norden für ein Umdenken", erklärt Alexander Bugge die regionalen Unterschiede.

Seit dem 29. November 2010 gilt die "konkrete" Winterreifenpflicht in Deutschland. Sie löst die seit Mai 2006 in der Straßenverkehrsordnung (3 2 Abs. 3 a StVO) verankerte "situationsbedingte" Winterreifenpflicht ab. Ab sofort müssen Autofahrer bei Schnee und Eis sog. M+S-Reifen (steht für Matsch und Schnee) aufziehen. Nicht gesetzlich geregelt ist der Zeitraum, Experten raten aber zum O-O-Prinzip (Oktober bis Ostern). Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird ein Bußgeld von 40 Euro (vormals 20 Euro) fällig. Wer andere Verkehrsteilnehmer wegen fehlender Winterreifen behindert, muss 80 Euro (vormals 40 Euro) zahlen.







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Datum: 03.12.2010 - 10:55 Uhr
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Kategorie:

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