ADAC: Auch Mietautos brauchen Winterreifen / Nur, wer richtig ausgerüstet losfährt, ist bei einem Un
(ots) - Bei winterlichen Straßenverhältnissen benötigen
auch Mietfahrzeuge Winterreifen. Wer ohne wintertaugliche Bereifung
ins Rutschen kommt und einen Unfall verursacht, trägt die
Verantwortung und haftet für den Schaden. Trotz Vollkaskoschutz kann
es dann teuer werden.
Der ADAC rät, schon bei der Reservierung des Mietwagens
Winterreifen mitzubuchen und sich dies nach Möglichkeit schriftlich
bestätigen zu lassen. Keinesfalls sollte man sich darauf verlassen,
dass die Fahrzeuge automatisch im Winter entsprechende Reifen
aufgezogen haben, obwohl die Fahrzeuge der großen Autovermieter in
Deutschland zu 80 Prozent winterfest ausgerüstet sind. Selbst bei
kurzer Vorlaufzeit der Buchung können die meisten Vermieter ein Auto
mit Winterreifen bereitstellen.
Sollte das Fahrzeug trotz vorab gebuchter Winterreifen ohne
Winterpneus übergeben werden, kann der Kunde die Annahme verweigern
und ist somit nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Als
Winterreifen gelten auch Ganzjahresreifen, die mit "M & S"
gekennzeichnet sind.
Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten "M & S"-Reifen unterwegs
ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Sorgt er für
Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, sind 80 Euro fällig.
Auf adac.de hält der Club zahlreiche weiterführende Informationen
zum Thema Winterreifen und -pflicht auch für das europäische Ausland
bereit.
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ADAC Öffentlichkeitsarbeit
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Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: +49 (0) 89/7676 - 2956
E-Mail: katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de
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Datum: 30.11.2010 - 10:30 Uhr
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