Bankenabgabe auf Großbanken konzentrieren
(ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die Haltung der Ausschüsse des
Bundesrates zum Restrukturierungsgesetz, wonach Kreditinstitute, die
einer funktionierenden Institutssicherung angehören, von der
Bankenabgabe ausgenommen werden sollen. Die Länder haben durch ihren
Bezug zu den regionalen Märkten erkannt, dass die auf die
Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft ausgerichteten
Genossenschaftsbanken wie auch die Sparkassen stabilisierend auf die
Kreditversorgung und damit auf die Wirtschaft insgesamt wirken und
gerade keine systemrelevanten Gefahren von diesen Instituten
ausgehen.
Erst jüngst wurde durch das Institut der deutschen Wirtschaft und
die Universität zu Köln wissenschaftlich fundiert, dass gerade die
granulare Struktur der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu
Risikomischungseffekten führt. So werde durch den Liquiditäts- und
Haftungsverbund innerhalb der genossenschaftlichen Verbundstruktur
sichergestellt, dass eventuelle Schieflagen einzelner Banken durch
die präventiven Mechanismen der Institutssicherung frühzeitig
aufgefangen werden und gerade keinerlei Auswirkungen auf den
Kapitalmarkt haben. Dies ist der entscheidende Unterschied zu
bundesweit und international agierenden systemrelevanten Banken,
welche im Falle einer Schieflage verheerende Schäden verursachen
können. Beispielsweise indem sie, wie die Praxis zeigt, durch
milliardenschwere, zum Teil bislang unverzinste, Leistungen des
Staates aufgefangen werden mussten.
"Die Volksbanken und Raiffeisenbanken benötigen keine Leistungen
aus dem Restrukturierungsfonds. Daher stimmen wir auch der Position
des Bundesfinanzministeriums zu, dass nur diejenigen Leistungen aus
dem Fonds erhalten dürften, die auch eingezahlt haben. Dies muss
umgekehrt auch bedeuten, dass nur diejenigen zahlen, die auch
Leistungen zu erwarten haben", so BVR-Präsident Uwe Fröhlich.
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Datum: 24.11.2010 - 12:41 Uhr
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