Winterpflichten: Streumuffel werden zur Kasse gebeten
(IINews) - Für viele ist er schlicht die "weiße Pracht". Für Hausbesitzer bedeutet der Winter dagegen vor allem viel mühselige Mehrarbeit und ein hohes Maß an Verantwortung. Denn Schneeräumen und Streuen vor der eigenen Haustür sind Pflicht. "Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Wegen liegt zwar zunächst bei den Gemeinden. Die nutzen aber in aller Regel die gesetzliche Möglichkeit, sie auf die Anlieger, also die Hauseigentümer, abzuwälzen", klärt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner über die Rechtslage auf. "Vermieter können die Räum- und Streupflicht wiederum in der Hausordnung oder mit einer Klausel im Mietvertrag verbindlich auf den Mieter übertragen." Flechtner rät, rechtzeitig vor dem ersten Schneefall die Zuständigkeit zu klären, denn: "Kommt jemand auf ungeräumten und ungesandeten Wegen zu Schaden, kann der Streupflichtige für Arzt- und Krankenhauskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld haftbar gemacht werden. Das kann für Streumuffel richtig teuer werden."
Flechtner hat die wichtigsten Regeln und Gerichtsurteile zu typischen Streitfällen zusammengestellt:
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Datum: 23.11.2010 - 18:00 Uhr
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