Stellungnahme zum Bußgeldbescheid der Hamburger Datenschutzbehörde:
Datenschutz hat für Hambur
(ots) - Die Hamburger Datenschutzbehörde hat heute ein
Bußgeld gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) verhängt. Die
Datenschutzbehörde hatte seit Juli 2010 geprüft, ob die Maßnahmen,
die die Haspa bei Datenabfragemöglichkeiten durch mobile Berater, die
ausschließlich für die Haspa tätig sind, einsetzt, ausreichen.
Der Zugriff auf Kundendaten für mobile Berater ist nur mit
Zustimmung der Kunden erlaubt und unterliegt strengen
organisatorischen Regelungen. Parallel zur Datenschutz-Prüfung hatte
die Haspa zum 30. August 2010 durch die Einführung einer technischen
Sperre den Zugriff ausgeschlossen.
"Für die Haspa hat der Datenschutz oberste Priorität", so Stefanie
von Carlsburg, Pressesprecherin der Haspa. "Wir haben der Forderung
der Hamburger Datenschutzbehörde vollständig entsprochen. Bereits
Ende August haben wir den Zugriff auf Kundendaten mit einer
technischen Sperre vorsorglich unterbunden."
Trotz der umgehenden Einführung der zusätzlichen technischen
Zugriffsbeschränkung hat die Hamburger Datenschutzbehörde nun ein
Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro gegen die Hamburger Sparkasse
verhängt. Das angekündigte Bußgeld wird damit begründet, dass ein
Zugriff der mobilen Berater trotz strenger organisatorischer
Regelungen und regelmäßiger Prüfungen in der Vergangenheit nicht
ausgeschlossen werden konnte.
Pressekontakt:
Hamburger Sparkasse
Bereich Unternehmenskommunikation
Stefanie von Carlsburg
Bereichsleiterin und Pressesprecherin
Tel.: +49 40 3579 - 3498
Fax: +49 40 3579 - 1852
Stefanie.vonCarlsburg(at)Haspa.de
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Datum: 23.11.2010 - 08:10 Uhr
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