Großhandel vor tiefen Einschnitten / AMNOG - Konsequenzen für alle Beteiligten einschließlich der Ap
(ots) - Für den pharmazeutischen Großhandel brachte die
Verabschiedung des AMNOG am 11. November im Bundestag gleich zwei
wesentliche Änderungen mit sich: Zum einen wurde die Vergütung des
Großhandels im Rahmen der Arzneimittelpreisverordnung neu geregelt.
Hierbei wurde die Forderung des PHAGRO nach einer Ablösung der fast
30 Jahre alten Großhandelsspanne, die bislang auf einer rein
prozentualen Höchstspanne beruhte, umgesetzt. Die Spanne besteht nun
künftig aus einem fixen Betrag von 0,70 Euro je abgegebener Packung
sowie einem Aufschlag von 3,15% auf den Abgabepreis des
pharmazeutischen Unternehmers bei einer Kappungsgrenze von 38,50
Euro.
Der PHAGRO, so dessen Geschäftsführerin Bernadette Sickendiek,
begrüße diesen Schritt grundsätzlich. Die alte Großhandelsspanne sei
durch die gravierenden Veränderungen im Arzneimittelmarkt der letzten
Jahre nicht mehr zeitgemäß und habe überdies vermehrt zu Problemen
geführt. Leider jedoch sei die Entscheidung zu dieser Neuregulierung
vom Gesetzgeber so spät getroffen worden, dass deren Einführung zum
01. Januar 2011 wegen der Neuberechnung der Festbeträge und
Richtgrößen nicht mehr möglich war.
Zum anderen sei deshalb eine Zwischenlösung erforderlich geworden,
der zufolge der Großhandel seine aktuelle Spanne um einen Betrag
kürzen müsse, der sich aus 0,85% des Herstellerabgabepreises
berechne. Beides zusammen - Umstellung der Großhandelsvergütung sowie
Übergangsregelung - führe beim Großhandel zu einer Reduzierung der
Marge von rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Dazu erklärt Bernadette
Sickendiek:
"Nach der Halbierung der Großhandelsspanne im Jahr 2004 sind beim
vollversorgenden Pharma-Großhandel keine signifikanten
Einsparmöglichkeiten mehr vorhanden. Mit einer durchschnittlichen
Umsatzrendite von 0,72% im Jahre 2009 ist er bereits am unteren Limit
angekommen. Wenn man sich vor Augen führt, dass die gesamte Branche
im letzten Jahr insgesamt nur einen Ertrag von 172 Millionen Euro
verzeichnen konnte, so wird deutlich, dass die vom Gesetzgeber
vorgesehene Einsparung von 200 Millionen Euro an der Großhandelsmarge
schlichtweg nicht darstellbar ist."
Allgemein glaubt Bernadette Sickendiek nicht, dass in dieser hoch
effizient arbeitenden Branche überhaupt noch nennenswerte
Kostenreduzierungen im operativen Geschäft möglich wären, ohne die
Leistungen wesentlich einzuschränken. Die vollversorgenden
Pharmagroßhändler hätten mit der 15. AMG-Novelle einen
Versorgungsauftrag erhalten, den sie verantwortungsbewusst erfüllen
wollen und müssen. Dazu gehöre, die Funktion als qualitativ
hochwertiger Arzneimittelversorger für alle nachgefragten
Arzneimittel auszuüben. Bei weiteren Kürzungen sei dieser Auftrag
aber objektiv nicht mehr ausführbar.
"Der Gesetzgeber hat mit der neuen Spannenregelung den
Mitgliedsunternehmen den Spielraum für Rabattgewährungen weiter
verkürzt. Ab 2012 hat er einen Höchstaufschlag von 3,15% vorgegeben,
und nur dieser ist noch rabattierbar. Dies entspricht einem maximalen
Rabatt auf Apothekeneinkaufspreise von etwa 3%", so Bernadette
Sickendiek.
Der PHAGRO
Im PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V.
sind alle 13 pharmazeutischen Großhandlungen vertreten, die ein
nachfrageorientiertes, herstellerneutrales Vollsortiment führen und
die flächendeckende Versorgung der rund 21.500 Apotheken in
Deutschland sicherstellen. Die Branche beschäftigt knapp 17.000
Arbeitnehmer und sorgte im Jahre 2009 für einen Umsatz von 23,9 Mrd.
Euro.
Der PHAGRO vertritt die Interessen der gesamten Branche gegenüber
der Politik, den Marktpartnern und der Öffentlichkeit. Er stellt auch
die Mitwirkung des deutschen Großhandels an der europäischen
Gesetzgebung über seine Mitgliedschaft im europäischen Verband GIRP
sicher.
Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:
Bernadette Sickendiek (Sprecherin der Geschäftsführung)
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Datum: 22.11.2010 - 15:27 Uhr
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