EU-Kommission zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik:
Vorschläge erfüllen nicht die gesetzt
(ots) - Die heute von EU-Kommissar Dacian Ciolos
vorgelegte Mitteilung mit verschiedenen allgemein gehaltenen
Überlegungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
nach 2013 konzentriert sich wie erwartet auf das Thema
Direktzahlungen. Nach den ausführlichen Diskussionen über die großen
Herausforderungen für die Agrarwirtschaft und die Märkte -
Ernährungssicherung, Ressourcenschutz und Klimawandel - wirken die
aufgezeigten Politikoptionen recht begrenzt. "Wir begrüßen die
Bestrebungen der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der Land-
und Ernährungswirtschaft durch Innovationen und Umstrukturierung,
nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie eine
ausgeglichene territoriale Entwicklung der ländlichen Räume zu
fördern. Doch diese Ziele können nur erreicht werden, wenn alle
Betriebsformen einschließlich der Agrargenossenschaften gleich
behandelt werden", so Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen
Raiffeisenverbandes (DRV), in einer ersten Stellungnahme.
"Die Tatsache, dass die Kommission erneut eine Obergrenze für die
an große Einzelbetriebe gewährten Direktzahlungen in die Diskussion
einbringt, ist völlig unverständlich. Die als Mehrfamilienbetriebe
geführten Agrargenossenschaften, die eine wichtige ökonomische und
soziale Funktion in den oftmals strukturschwachen Regionen
Ostdeutschlands erfüllen, würden erneut einseitig und in einer mit
dem Selbstverständnis der Direktzahlungen nicht zu vereinbarenden
Form belastet", so Nüssel. Dass die Kommission in diesem Zusammenhang
das Arbeitskräftekriterium berücksichtigen will, macht zumindest
deutlich, dass sie das wichtige Beschäftigungspotential dieser
Unternehmensform mittlerweile erkannt hat. Der vorgeschlagene Ansatz
erscheint aber in der Praxis kaum durchführbar.
Die Europäische Kommission präferiert ganz offensichtlich das
Modell der innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer Region für alle
Landwirte einheitlichen, entkoppelten Grundprämie, die um eine
"gegrünte Komponente" als Ausgleich für besondere Umweltleistungen
ergänzt werden soll. Aus Sicht des DRV entsteht hier die Gefahr
weiter wachsender Bürokratie. Darüber hinaus gibt es bei der
Umsetzung der Agrarreform von 2003 nach wie vor erheblichen
Nachholbedarf in anderen EU-Staaten. Deutschland hat als einziges
Land bereits den Weg einer regional einheitlichen Prämie, die
Grünland gleichberechtigt einschließt, beschritten. Diese
Vorreiterrolle Deutschlands muss bei den weiteren Beratungen auf
europäischer Ebene anerkannt werden.
Als sachgerecht bewertet DRV-Präsident Nüssel Überlegungen, die
Sicherheitsnetze im Marktordnungsbereich beizubehalten, diese weiter
zu verbessern und zu vereinfachen. Damit wird der eingeschlagene Weg
einer Liberalisierung der Agrarmärkte grundsätzlich bestätigt,
zugleich aber auch die Notwendigkeit des Erhalts eines
Sicherheitsnetzes betont. "Hier werden die richtigen politischen
Konsequenzen aus den Erfahrungen der Marktsituation vor allem bei
Milch in den letzten beiden Jahren gezogen. Diese grundsätzlichen
Überlegungen müssen aber mit konkreten Vorschlägen untermauert
werden, bevor eine abschließende Bewertung erfolgen kann", betont
Nüssel.
Zwingende Voraussetzung für die zielgerichtete Weiterentwicklung
der Gemeinsamen Agrarpolitik bleibt eine dauerhafte finanzielle
Absicherung im Rahmen des EU-Haushalts für die Periode 2014 - 2020.
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Datum: 18.11.2010 - 13:08 Uhr
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