Aussetzung der Wehrpflicht: Bundesregierung laesst Hochschulen im Stich
Aussetzung der Wehrpflicht: Bundesregierung laesst Hochschulen im Stich
(pressrelations) - Zur Haltung der Bundesregierung in der Diskussion ueber die Folgen der geplanten Aussetzung der Wehrpflicht erklaert der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz:
Die geplante Aussetzung der Wehrpflicht wird zu einer zusaetzlichen Nachfrage nach Studienplaetzen fuehren.
Schaetzungen der Bundesregierung zufolge muessen 52.000 Plaetze an den Hochschulen geschaffen werden. Das verursacht Kosten von mehr als einer Milliarde Euro. Doch obwohl diese Situation allein durch eine Entscheidung des Bundes verursacht wird, will die Bundesregierung die Bundeslaender und Hochschulen offenbar im Stich lassen. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage drueckt sich die Bundesregierung mit dem Verweis auf die Zustaendigkeit der Laender weg.
Diese Verweigerungshaltung der Bundesregierung fuehrt letztlich zu weiteren Belastungen der Laender, denen dann die Mittel fuer Investitionen in Bildung an anderen Stellen fehlen. Oder es wird kein ausreichendes Angebot geschaffen. Mit anderen Worten:
Zehntausende finden keinen Studienplatz. Die Wehrpflicht darf aber nicht zulasten der Bildung und nicht auf dem Ruecken der jungen Menschen ausgesetzt werden.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.11.2010 - 16:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 294803
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 156 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aussetzung der Wehrpflicht: Bundesregierung laesst Hochschulen im Stich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).