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Hausratversicherung: Die wichtigsten Bedingungen zum Schutze von Hab und Gut

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Was ist bei einer Hausratversicherung zu berücksichtigen? Einige Punkte sollen den Umfang des Versicherungsschutzes darstellen.


(IINews) - In die Wohnung oder in die Hauseinrichtung ist eine Menge Geld geflossen. Oftmals werden regelmäßig Investitionen getätigt, um das Heim zu verschönern. Im Laufe der Zeit sammeln sich erhebliche Werte beim Hausrat an. Grund genug, sich über einen ausreichenden Schutz Gedanken zu machen. Die Hausratversicherung bietet eine umfangreiche Absicherung für viele Schadensfälle.

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Geschützt ist der Hausrat gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub sind ebenso abgesichert wie Leistungswasser, Bruch- und Nässeschäden. Schäden durch Sturm und Hagel werden durch die Hausratversicherung ebenfalls abgedeckt.

Zum Versicherungsumfang gehören Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen. Für letzte gilt eine prozentuale Begrenzung in der Hausratversicherung, eine höhere Summe kann gegen Mehrbeitrag vereinbart werden.

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach der Wohnfläche. Üblicherweise werden 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Versicherungssumme vereinbart. Dabei gilt es aber zu beachten, dass man bei höherwertigem Hausrat in die Unterdeckung geraten kann. Deshalb ist eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes unumgänglich.

Zur Wohnfläche zählt nach der Hausratversicherung die Grundfläche aller Räume einschließlich Hobbyräume. Treppen, Kellerräume oder Balkone zählen nicht dazu, ebenso wenig die Garage.

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Für abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände des Haurates wird geprüft, welcher Betrag aufgewendet werden muss, um die betreffenden Gegenstände neu zu kaufen. Bei beschädigten Dingen zahlt die Hausratversicherung die Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung.





Über die Außenversicherung sind Gegenstände des Hausrates auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Das ist z. B. von Bedeutung im Urlaub, wenn aus dem Hotelzimmer die Kamera entwendet oder auf dem Markt die Armbanduhr geraubt wird.

Bildquelle: Heike Hering, www.pixelio.de

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Datum: 11.11.2010 - 14:31 Uhr
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Kategorie:

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