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Kfz-Versicherung / Wechseln ohne sich zuärgern / ADAC: Autofahrer sollen erst kündigen, wenn der neu

ID: 294428

(ots) -

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Autofahrer auch in
diesem Jahr günstigere Konditionen und bessere Leistungen bekommen.
Doch die Zeit drängt. Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel
nur zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die
Kündigung normalerweise spätestens bis 30. November bei der
Versicherungsgesellschaft sein. Damit der Wechsel ohne Ärger klappt,
sollten Autofahrer laut ADAC einige Regeln beachten:

- Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und
-leistungen vergleichen. Billig ist nicht immer gut.
Möglicherweise hat der aktuelle Versicherer inzwischen
einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende.
Dabei Angaben wie Zahl der Fahrer und die jährliche
Fahrleistung prüfen.

- Den alten Vertrag zum 1. Januar erst kündigen, wenn der
neue unter Dach und Fach ist. Grund: Anbieter müssen bei
der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren
und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei
der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und
dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer
vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den
Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der
augenblickliche Versicherer.

- Das Kündigungsschreiben sollte generell per
Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden.

- Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine
zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht,
ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses
außerordentliche Kündigungsrecht von einem Monat besteht




z.B. wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ-
und Regionalklassen teurer wird.

- Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte,
ist nicht in jedem Fall billiger dran. Das liegt daran,
dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den
Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, während es in der
Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

- Die Selbstbeteiligung kann bei der Vollkasko und bei der
Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf
eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die
Prämienunterschiede zwischen den Selbstbeteiligungen aber
gar nicht so hoch, so dass sich in diesen Fällen eine
höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.



Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle(at)adac.de

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Datum: 11.11.2010 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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