Höchste Sicherheit für das Arbeiten in der Höhe
B·A·D: Mitarbeiter müssen sich auf Leitern und Tritte"fest"verlassen können
(IINews) - Bonn, 10. November 2010 - Wer zur Verrichtung seiner Arbeit hoch hinauf muss, der muss sich auf eines seiner wichtigsten Arbeitsmittel, die Leiter, im wahrsten Sinne des Wortes "fest" verlassen können. In der Betriebssicherheitsverordnung ist die einwandfreie Beschaffenheit, der sachgemäße Gebrauch und das richtige Verhalten bei der Benutzung von Leitern und Tritten eindeutig geregelt. Und das, so die Arbeitsmediziner der B
Neben der einwandfreien Beschaffenheit der Leiter richtet sich das Augenmerk der Fachleute auch auf den sachgemäßen Gebrauch. So dürfen etwa Stehleitern nicht als Anlegeleitern oder Anlegeleitern nicht als Laufstege verwendet werden. Müssen Leitern zusammengesetzt oder miteinander verbunden werden, so ist nach den Worten der B
Dem Sturz von einem Tritt folgt üblicherweise zwar kein allzu tiefer Fall, doch die Unfallfolgen können ebenfalls furchtbar sein. Generell sind Tritte nur mit Stufen zulässig, die sicher begehbar und in jeder Gebrauchsstellung standfest sind. Die B
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Über die B·A·D Gruppe
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland undEuropa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2009 betrug der Umsatz 156,3 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.
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Datum: 10.11.2010 - 09:55 Uhr
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