Martinsumzug - Welche Versicherungen werden benötigt?
Der 11. November ist Jahr für Jahr ein schönes Datum für viele Kinder. Die Zeit der Martinsumzüge beginnt.
(IINews) - In den Grundschulen, Kindertagesstätten und Kindergärten wird bereits fleißig gebastelt. Die Kinder lassen die schönsten und buntesten Laternen für den großen Martinsumzug entstehen.
Als Veranstalter von Umzügen zu St. Martin sollte man nicht allein die Werbetrommel rühren, sondern sich auch um die Sicherheit bemühen, denn leider kommt es während solcher Umzüge immer wieder zu Feuer und Unfällen. Es entstehen Sach- und Personenschäden, wenn beispielsweise eine Laterne in Brand gerät. Schadenersatzforderungen, die gerade im Bereich der Personenschäden oftmals sehr hoch sind, werden in solchen Fällen an den Veranstalter gerichtet, also den Kindergarten, die Schule oder den Verein, der diesen Umzug ausrichtet. Gegen solche Forderungen schützt eine Veranstalterhaftpflicht.
Wie es üblich ist, werden bei Martinsumzügen auch Pferde eingesetzt. Der ortsansässige Reitverein oder Privatpersonen begleiten diesen Umzug mit dem Pferd. Schäden, die durch Pferde verursacht werden (Beispiel: das Pferd scheut und geht durch, weil es durch das flackernde Licht und die Menschenmenge irritiert ist), übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung.
Nähere Informationen:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/08-pferdehaftpflichtversicherung.html
Ohne Pferdehaftpflicht haftet der Pferdehalter für durch sein Pferd verursachte Schäden uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Als Veranstalter eines Martinsumzuges sollte man sich umfassend absichern, die Feuerwehr informieren, die Veranstalterhaftpflicht rechtzeitig abschließen und klären, ob entsprechende Pferdehaftpflichtversicherungen der teilnehmenden Pferde existent sind.
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Datum: 09.11.2010 - 12:55 Uhr
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