Nachbarschaftliches Wurzelwerk
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(LifePR) - Die Wurzeln eines Baumes des Nachbarn müssen im eigenen Garten nicht geduldet werden. Unter Umständen können Gartenbesitzer sogar eine Beseitigung verlangen, wissen ARAG Experten. In einem kürzlich entschiedenen Fall ging es um vier Bäume an der Grenze zweier Grundstücke, deren Wurzeln auf das andere Grundstück eindrangen und den Rasen durchwucherten. Das AG München bejahte einen Beseitigungsanspruch hinsichtlich der Wurzeln, da eine erhebliche Beeinträchtigung des Rasens durch die Wurzeln der Bäume des Nachbargrundstücks vorlag (AG München, Az.: 121 C 15076/09).
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Datum: 29.10.2010 - 09:40 Uhr
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