Mit Sicherheit in die Luft: Neue gesetzliche Vorgaben zur Luftsicherheit
(IINews) - Vom exportierenden Industrieunternehmen bis hin zur Luftfracht - die Luftsicherheit betrifft alle Bereiche der Logistik. Selbstverständlich unterliegt ein solch weitgreifendes und bedeutendes Thema genauen gesetzlichen Regelungen, die immer wieder der Gegebenheit angepasst werden. Deshalb müssen Logistik-Mitarbeiter, die in der Luftsicherheit eingesetzt werden, ständig über Neuerungen in der Gesetzeslage informiert sein, um professionell arbeiten zu können.
Für das nötige Knowhow auf aktuellstem Niveau sorgt das Logistic Training Center (LTC). Im Großraum Frankfurt bietet das Bildungsunternehmen Logistik Seminare an, darunter auch ein vielfältiges Angebot an Weiterbildungen im Bereich Luftsicherheit, die ständig den sich ändernden Gesetzesvorgaben angepasst werden: Zum 8. Oktober 2010 veröffentlichte das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), dass Schulungen für das ehemalige Betriebspersonal beim reglementierten Beauftragten ab sofort nicht mehr gültig seien. Für Mitarbeiter, die Kontrollen bei Fracht und Post durchführen oder Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder -post haben, bedeutet dies, dass sie zukünftig durch einen LBA-zugelassenen Ausbilder geschult werden müssen. Das achtstündige Weiterbildungsprogramm muss ebenfalls vom LBA genehmigt sein. In Kürze wird das Logistic Training Center Schulungen gemäß der neuen Bestimmungen anbieten können, denn die Trainer des LTC haben ihre Schulungsprogramme beim Luftfahrt-Bundesamt bereits eingereicht. Ein weiterer sicherheitsrelevanter Bereich in der Luftfracht, der gesetzlich verankert ist, ist das Gefahrgut. Auch hier bedarf es geschulten Personals in Speditionen, bei Versendern und bei Luftverkehrsgesellschaften. Die notwendigen Gefahrgutschulungen nach den gesetzlichen Regelungen bietet das LTC für alle Personalkategorien der Luftfracht an.
Neben einem umfangreichen Seminarangebot bietet das LTC wichtige Informationen über sicherheitsrelevante Themen in der Logistik, wie das des bekannten Versenders. Unternehmen können ihre Luftsicherheit behördlich anerkennen lassen, indem sie beim LBA den Status des bekannten Versenders beantragen. Mit einem formlosen Antrag sowie einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird zunächst beim Luftfahrt-Bundesamt ein Muster des Sicherheitsprogramms angefordert. In Folge wird dann mit einem unternehmensspezifischen Versender-Sicherheitsprogramm festgestellt, ob die Kriterien für bekannte Versender erfüllt werden, bevor die Behörde vor Ort eine Kontrolle durchführt.
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Datum: 26.10.2010 - 12:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Weiterbildung
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.10.2010
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