Bedienen des Navis oft fahrlässig
(LifePR) - ARAG Experten erinnern daran, das Navi immer vor Fahrtantritt zu programmieren. Es ist nämlich unter Umständen grob fahrlässig, dies während der Fahrt zu tun. In einem kürzlich entschiedenen Fall stellte das Landgericht Potsdam fest, dass wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, grob fahrlässig handelt und deshalb für den Schaden voll aufkommen muss. Nach Ansicht der Richter haben Eingaben im Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken oder ähnlichem nur im Stand zu erfolgen (LG Potsdam, Az. 6 O 32/09).
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Datum: 26.10.2010 - 09:24 Uhr
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