Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde im Bundesrat beschlossen
Nach langen Debatten wurde nun die endgültige Fassung der novellierten Gefahrstoffverordnung im Bundesrat beschlossen.
(IINews) - Am 24.09.2010 hat der Bundesrat die Neufassung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Durch die grundlegende Änderung des Schutzmaßnahmenkonzepts sowie durch die neuen Mindestvoraussetzungen für Gefahrstoffverzeichnisse müssen vor allem Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Verzeichnisse an die neuen Anforderungen angepasst werden.
So wurden z. B. die „Tätigkeiten mit geringer Gefährdung“ und die Schutzmaßnahmenpakete neu eingeteilt, so dass die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entsprechend abzuändern ist. Der Bundesrat hatte als Tagesordnungspunkt 54 neben der Kabinettsfassung der neuen Gefahrstoffverordnung von der Bundesregierung auch zahlreiche Änderungsvorschläge der zuständigen Bundesratsausschüsse vorliegen, nach deren Maßgabe das Plenum der neuen Gefahrstoffverordnung zugestimmt und diese damit beschlossen hat.
Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung verkündet, was aller Voraussicht nach noch dieses Jahr sein wird.
Die Forum Verlag Herkert GmbH hat auf Grund der Neufassung der Gefahrstoffverordnung ihr langjähriges Handbuch „Die neue Gefahrstoffverordnung“, das in Zusammenarbeit mit dem VDSI entwickelt wurde, grundlegend überarbeitet. Das Handbuch berücksichtigt nun alle neuen Anforderungen, die sich aus der Novellierung ergeben.
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Nina Buchstedt
Redaktion sifa-news
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Datum: 18.10.2010 - 13:16 Uhr
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