Cottbus: Kammer kritisiert die geplante GEZ-Reform
Neuberechnung der Rundfunkgebühren trifft auf Unverständnis
Die südbrandenburgischen Handwerker müssen vielleicht schon bald auf die gewohnte Hintergrundmusik am Arbeitsplatz verzichten. Denn die Regierung plant 2013 eine Reform der Rundfunkfinanzierung. Das neue Modell sieht vor, das geräteabhängige Gebührensystem abzuschaffen und dafür eine Beitragspauschale einzuführen. Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) sieht in der Reform eine Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen.
(IINews) - Sollte das neue Modell in Kraft treten, werden künftig die Rundfunkgebühren pro Haushalt und Betriebsstätte und nicht mehr pro Gerät erhoben. Unternehmen würden in Zukunft für jeden Standort und für jedes Firmenfahrzeug gesondert zahlen. "Die Reform bringt eine überproportionale Belastung kleiner Betriebe und Filialunternehmen mit sich und das kann nicht der richtige Weg sein", erläutert Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der HWK.
Diese Aussage bekräftigt auch eine Beispielrechnung des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. Demnach würde ein Betrieb mit 60 Mitarbeitern, zwölf Filialen und acht Firmenfahrzeugen jährlich 2.030 Euro statt wie bisher 423,12 Euro zahlen – eine Erhöhung um fast 480 Prozent. Wendet man die neue Beitragsregelung auf ein kleineres Unternehmen mit 20 Mitarbeitern, vier Filialen und vier Fahrzeugen an wird klar, dass die Gebührensätze unverhältnismäßig sind. Wofür bis jetzt 138 Euro anfallen, würde der kleinere Betrieb in Zukunft 936 Euro entrichten - eine Anstieg von fast 700 Prozent.
"Eine derartige Mehrbelastung für die Unternehmen ist ungerecht. Das neue Modell sollte konsistent sein und gewährleisten, dass die neuen Finanzierungsbeiträge die bisherigen Zahlungen nicht übersteigen", erklärt Knut Deutscher und betont: „Ich hoffe Wirtschaft und Politik finden einen gemeinsamen Konsens, der beiden Seiten entgegenkommt."
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Aus politischer Sicht verfolgt die GEZ-Reform den Nutzen, die Akzeptanz der Rundfunkgebühren in der Bevölkerung zu erhöhen. Zudem soll die Arbeit der Gebührenbeauftragten erleichtert werden, da die bisher notwendigen Kontrollen zur Erfassung der vorhandenen Geräte hinfällig wären. Für die Haushalte bedeutet das neue Modell hingegen, dass Befreiungen von der Gebührenpflicht so gut wie unmöglich wären. Ob die Reform durchgesetzt wird bleibt abzuwarten. Für Dezember 2010 ist der Beschluss geplant.
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Datum: 08.10.2010 - 15:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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