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Gesetzesänderungen bescheren mehr Schutz bei Teilzeitwohnrechten

ID: 272044

(LifePR) - Urlauber sollen bei der Anmietung von Ferienwohnungen vor unseriösen Angeboten besser geschützt werden. Der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag stimmte jetzt mit großer Mehrheit einem 28-seitigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, mit dem unter anderem gegen unseriöse Time-Sharing-Verträge vorgegangen werden soll. Zuvor schon hatte der Bundesrat seine Zustimmung gegeben. Bei Wohnrechtsmodellen erwirbt der Urlauber ein Teilzeitwohnrecht in bestimmten Ferienappartements innerhalb von Hotel- oder Ferienkomplexen für eine festgelegte Zeit im Jahr. In der Vergangenheit war es immer wieder besonders in südlichen Ländern zu Klagen gekommen, weil sich Käufer über den Tisch gezogen fühlten. So behaupteten Verkäufer zum Beispiel, man könne sein Wohnrecht problemlos mit Immobilien an anderen Orten tauschen. Meist ist ein solcher Tausch aber nicht gratis zu haben, sondern mit hohen Kosten verbunden. Viele Verbraucher werden leichtgläubig zu Opfern von Drückerkolonnen und unterschreiben in Ferienlaune, ohne das Angebot eingehend zu prüfen. Mit dem Gesetzentwurf sollen nun die Informationspflichten des Anbieters verbessert, das Widerrufsrecht ausgeweitet und auch Teilzeit-Nutzungsrechte an beweglichen Übernachtungsunterkünften (Hausboot oder Wohnwagen) erfasst werden. Das geänderte Gesetz sieht unter anderem eine strengere Regelung der vorvertraglichen Informationen seitens des Anbieters vor.
Außerdem wird darin untersagt, Anzahlungen sowie Sicherheitsleistungen vor Ende der Widerrufsfrist von den Kunden zu verlangen. Widerruft der Verbraucher den Vertrag in der vorgeschriebenen Frist, muss er in Zukunft dafür keine Kosten tragen. Bedurfte der Vertrag der notariellen Beurkundung, so hat der Unternehmer dem Verbraucher die Kosten der Beurkundung zu erstatten. Gleiches gilt für die Gebühren einer Grundbucheintragung. Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie vom Oktober 2008 um. Die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.





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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.10.2010 - 13:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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