Feldversuch XXL-Trucks
Feldversuch XXL-Trucks
(pressrelations) -
Ohne die Bundesländer geht nichts
ADAC: Testlauf lediglich auf Bundesfernstraßen ist sinnlos
Ein bundesweiter Feldversuch für überlange Lkw muss nach Meinung des ADAC zwingend realitätsnah ausgestaltet sein und auch die möglichen Prob-leme auf Land- und Stadtstraßen untersuchen. Sollte die Mehrheit der Bun-desländer ? wie es sich abzeichnet ? aus der Planung des für 2011 vorgese-henen Testlaufs ausscheren und der Bund sich deshalb auf ausgesuchte Au-tobahnen beschränken, wäre ein seriöses Urteil über die Risiken der bis zu 25,25 Meter langen Lastwagen nicht möglich. ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker: "Einen solchen Alibi-Versuch könnte man sich dann in der Tat sparen. Nötig sind belastbare Fakten, wie sich längere Lkw tatsächlich in alltäglichen Verkehrssituationen auch abseits der Autobahnen schlagen."
Nach Ansicht des ADAC darf der Feldversuch kritische Punkte wie etwa Orts-durchfahrten, Kreisverkehre, Kreuzungen und Bahnübergänge keinesfalls aussparen. Ein weiterer Schwerpunkt des Tests muss auch der Pkw-Verkehr sein, der beim Überholen von langen Lkw auf Landstraßen besonderen Risi-ken ausgesetzt ist. Diese strengen Anforderungen des ADAC sind notwendig, da diese Fahrzeuge bei einer dauerhaften Zulassung über kurz oder lang auch im untergeordneten Straßennetz unterwegs sein werden.
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel. (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
presse(at)adac.de
www.presse.adac.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.10.2010 - 16:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 271483
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 97 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Feldversuch XXL-Trucks"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).