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Ministerium: Quads brauchen zwei Kennzeichenschilder

ID: 268011

(LifePR) - Sie gelten auf den Straßen als Exoten: vierrädrige Kraftfahrzeuge auf Ballonrädern, die als Quads unterwegs sind. In Internetforen diskutieren Halter immer wieder über die Frage, ob solche Fahrzeuge ein oder zwei Kennzeichen benötigen. Selbst bei Zulassungsstellen, Prüforganisationen und der Polizei gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen. Die tatsächlich gültige Regelung wollte der FDP-Abgeordnete Joachim Günther (FDP) durch eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung erfahren. Wie aus der Antwort des Verkehrsministeriums hervorgeht, müssen vierrädrige Quads neben dem hinteren auch ein vorderes Kennzeichen führen. Dies sei in § 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung so geregelt, erläutert der Parlamentarische Staatssekretär Andreas Scheuer. Das sollte sich eigentlich bei den zuständigen Zulassungsbehörden herumgesprochen haben, kritisiert der ARCD die unterschiedliche Behördenpraxis bei der Anmeldung der Fahrzeuge. Auf Anfrage teilte das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) dem Club mit, dass am 1. Januar 2010 in Deutschland 98 806 Quads zugelassen waren. Nach Zahlen des Zweirad-Industrieverbandes (ZIV) liegt die Neuzulassungsquote zwischen Januar und August 2010 bei 12 085 Fahrzeugen. Das sind zehn Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2009. Bei den als Trikes bekannten dreirädrigen Kraftfahrzeugen betrug der Rückgang sogar rund 14 Prozent.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.





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Datum: 01.10.2010 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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